Anhebung Mindestlohn auf 12 Euro ergäbe wenig Sinn

Arbeitgeber-Lobby –


Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro würde kaum Sinn ergeben, da nur sehr wenige von der Armut trotz Vollzeitjob betroffen seien. IW Köln sieht darin sogar eine Gefahr für die Beschäftigung und den Qualifikationsanreizen.

Armutsgefährdet

Mindestlohn – Armutsschwelle betreffe vielmehr die Teilzeitbeschäftigten

Anteil Armut trotz Vollzeitjob offenbar vernachlässigbar

Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro würde nur eine Minderheit über die Armutsschwelle heben und erscheine deshalb als wenig sinnvoll, so das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Bereits heute erreiche ein Alleinstehender in Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn mit dem ausgezahlten Nettobetrag „in etwa die Armutsgefährdungsschwelle“, so das Institut.

Der nationale Schwellenwert werde in den meisten europäischen Ländern sogar übertroffen. Es sei wenig zielgenau, wenn über die Anhebung des Mindestlohns die Armutsgefährdung abgesenkt werden soll. Der Anteil der Arbeitnehmer, die im Jahr 2018 in Vollzeitbeschäftigung einen Lohn erhielten, der zwischen dem damaligen Mindestlohn und 10 Euro lag, waren lt. IW nur Anteilig zu 13 Prozent „einkommensarm“. Der Anteil lag somit 4 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Bundesbewohner. Im Jahr 2018 betrug der Mindestlohn 8,84 Euro, im Jahr 2019 9,19 Euro und seit 01. Januar 2020 9,35 Euro pro Stunde.

Der größere Einfluss auf das Gesamteinkommen und somit auf die Armutsgefährdung habe die geleistete Arbeitszeit. Bei den in Teilzeit Beschäftigten mit einem Stundenlohn im Bereich zwischen Mindestlohn und 10 Euro lag im Jahr 2018 der Anteil der Einkommensarmut bei 26 Prozent und damit um fast zweimal so viel wie bei den Vollzeitbeschäftigten. Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro würde für einen Rückgang der Einkommensarmutsquote um bestenfalls rund 1 Prozentpunkt sorgen. Dies zeige eine Simulationsrechnung. Sollte der Mindestlohn angehoben werden, so könne sich dies negativ auf Beschäftigung und Arbeitszeiten auswirken und dies besonders in Zeiten einer sich abzeichnenden starken Rezession, so der IW. Weiterhin wäre eine Minderung der Qualifikationsanreize der „niedrigqualifizierten Arbeitnehmer“ zu befürchten.

Im Jahr 2018 waren lt. Destatis im Bundesgebiet rund 930.000 Menschen mit dem gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Das waren 2,4 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Wenn 13 Prozent der Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn unter der Armutsschwelle verbleiben, so gehört dies schlicht abgeschafft und nicht als Errungenschaft eines im Sinne des Arbeitnehmers immer freundlicher werdenden Arbeitsmarktes dargestellt.

Die normale Praxis von entsprechenden Zuschlägen bei geleisteten Überstunden scheint beim Mindestlohn nicht zu gelten. Hier hat sich eher gezeigt, dass Mehrarbeit nicht mit der gesetzlichen Lohnuntergrenze, sondern mit Abschlägen vergütet wird, falls überhaupt Überstunden anerkannt werden. Dieses Phänomen ist vor allem in der Gastronomie verbreitet. Das Umgehen des Mindestlohns scheint sich bereits zu einem „Arbeitgeber-Sport“ entwickelt zu haben. Dass dies offenbar als selbstverständlich hingenommen wird, lässt den von Destatis angegebenen durchschnittlichen Bruttoverdienst von 8,05 Euro pro Stunde vermuten, obwohl der Mindestlohn bei 8,84 Euro lag.

Zu den Trägervereinen des IW zählen u.a. BDA sowie BDI. Deshalb ist es aus der Sicht des „wirtschaftsfreundlichen Think Tanks“ nur zu verständlich, dass wegen der „Nichtigkeit“ von einigen tausend Mindestlohnbeschäftigten in Armut trotz Vollzeitjob die Forderung von Mindestlohnanhebungen abgewiegelt wird. Diesbezügliche Präventivmaßnahmen dürften auch in den von IW organisierten „Wirtschaftspolitischen Club“ für entsprechende Gesprächsrunden mit jungen Abgeordneten getroffen werden.

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