Änderungen in der Widerrufsbelehrung am 04.08.11
Erweiterungen der Belehrungen durch neue Regelungen Wertersatz
Zum 04. August 2011 traten neue Regelungen in Kraft, die von Internetshop Betreibern möglichst sofort als Ergänzung zu den vorhandenen Widerrufsbelehrungen umgesetzt werden sollten. Erst nachdem im letzten Jahr am 11. Juni 2010 die Widerrufsbelehrungen angepasst werden mussten
Das bereits am 26. Mai 2011 vom Bundestag beschlossene Gesetz legt die neue Regelung zum Wertersatz im Falle eine Widerrufs von sog. Fernabsatzverträgen fest und erfordert eine entsprechende Anpassung, bzw. Erweiterung der Widerrufsbelehrungen in den Shops.

Schon von „langer Hand geplant“ aber dennoch wurde von der aktuellen Fassung der Widerrufsbelehrung zur letzten Änderung im Juni 2010 hinweg gesehen. Die Grundlage wurde vom Europäischen Gerichtshof bereits im September 2009 vorgegeben.
Demnach dürfen sich die Shopbetreiber wiederholt um die juristisch sichere Fassung der Widerrufsbelehrung kümmern. Immerhin steht dieses Mal eine Übergangsregelung mit der Frist bis zum 04.11.2011 zur Verfügung.
Den Internetshop Betreibern steht somit eine Zeit von 3 Monaten zur Verfügung, um die erforderlichen Erweiterungen der Regelungen einzutragen.
Abmahnvereinen und spezialisierten Anwälten ist somit keine „Steilvorlage“ gegeben worden, wie dies noch mit der Widerrurfsbelehrung Juni 2010 ohne jegliche Übergangsfrist der Fall gewesen ist.
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