Abmahnung wegen nicht „blickfangmäßigem“ Aufdruck auf Öko-Produkt
Wieder einmal wurden Konsumenten anhand einer „irreführenden“ Aufmache einer Verpackung in die „Irre“ geführt. Zwar sind Fakten zum Produkt aufgeführt, aber diese fielen in die Kategorie „mind. zweiter Blick“. Unzumutbar, so die Ausgangslage einer von Verbraucherschützer angestrebten Abmahnung wegen Teelicht-Verpackung.
– Die Wahrheit war nicht „blickfangmäßig“ erkennbar
– Aufmerksamkeit nur für Teelichte von Rossmann?
– Herstellung Paraffin dient einer Palette von Produkten

Wenn vorne Öko draufsteht und hinten „Paraffin-Anteile“, dann ist das Irreführung
Überblick
Die Wahrheit war nicht „blickfangmäßig“ erkennbar
Nach jahrelanger täglicher Berieselung der Konsumenten mit dem Gedanken der Ökologie und des Klimaschutzes fällt es so manchem Hersteller offenbar sehr leicht, ein Produkt nur als „Öko“ anzubieten, um den Kaufreflex auszulösen. Zwar stehen auf der Rückseite die tatsächlichen anteiligen Inhaltsstoffe des vermeintlichen Öko-Produkts aufgelistet, aber das Abtrainieren des einfachen Blicks, geschweige der notwendigen Gedankengänge für das Verständnis waren bisher ebenfalls ein Bestandteil der Konsumenten-Konditionierungen. Der jüngst im Bundesgebiet eingeführte Nutri-Score ist ein derartiges buntes Beispiel. Die sog. Verbraucherschützer hatten mit ihrer betreuenden Funktion des Händchenhaltens einen wesentlichen Anteil an diesen Entwicklungen und diese wurden jüngst wieder aufgrund einer vermeidbaren „Konsumenten-Täuschung“ aktiv.
Vorne „Öko“ und hinten die Wahrheit, jedoch nicht „blickfangmäßig“ gestaltet. Die Drogeriekette Rossmann bot lt. der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) „Teelichte aus Rapswachs“ an und dies in einer Aufmache, welche das Prädikat Öko-Produkt suggerierte. Auf der Vorderseite prangerte die Aufschrift „Wachs aus nachwachsenden Rohstoffen“. Zumindest mag dies auf die mehrheitliche Zutat zutreffen, allerdings enthielten diese Teelichte einen Anteil von 30 Prozent Paraffin. Dies ist ein Produkt aus dem Rohstoff Erdöl. Dies wachse nicht nach.
Das gesamte Produkt sei auf Öko getrimmt, so Armin Valet von vzhh. Die Teelichte wurden sogar in ein einfaches Packpapier eingepackt, welches den Konsumenten das „gute Gefühl“ vermitteln sollen. Dies sei ein „klarer Fall von Greenwashing“. („Grünwaschung“). Die Hamburger Verbraucherschützer wurden nach einem Hinweis eines Konsumenten gegen diesen „Ökoschwindel“ aktiv. Es folgte eine Abmahnung aufgrund von „Irreführung“. Drogeriekette Rossmann hat demnach inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Für vzhh ist die Lage klar. Der Hersteller müsse die Verpackungen derart gestalten, dass die Kunden bereits auf den ersten Blick die Beimengung von nicht nachwachsenden Rohstoffen erkennen können. Allerdings greife noch der sog. Ressourcenschutz und deshalb dürfen die herkömmlichen Teelicht-Verpackungen bis Ende 2021 weiterhin vertrieben werden. Valet rät die Kunden von Rossmann, beim Einkauf von Teelichtern künftig genau hinzusehen.
Aufmerksamkeit nur für Teelichte von Rossmann?
Augenscheinig ist hier jedoch, dass sich der Verbraucherschützer mit seinem Ratschlag explizit auf Teelichter bei dieser Drogeriekette beschränkt und offenbar keinen Anlass erkennt, diese Vorgehensweise generell zu beherzigen. Darüber hinaus rät Valet dazu, beim Kauf von (nur?) Kerzen, den Ursprung des Rohstoffs als Kriterium zu berücksichtigen, denn Teelichte aus Paraffin seien „weniger empfehlenswert als solche, die aus natürlichen Rohstoffen wie beispielsweise Raps- oder Bienenwachs hergestellt werden“.
In diesem konkreten Fall wäre es dem Konsumenten sogar leicht gefallen, die Bestandteile der Teelichter zumindest auf den zweiten Blick zu erkennen. Das bei vzhh abgebildete Produkt zeigt eine Auflistung der Bestandteile in relativ großer Schrift auf abgehobenen weißen Hintergrund:
- Teelichte zu 70 % aus Rapswachs und zu 30 % aus Paraffin
- Hüllen aus 100 % Recyclingmaterial
- Hüllen recyclebar
- Aluminiumfrei
Die Möglichkeit einer selbstverantwortlichen Entscheidung des Konsumenten wäre gegeben
Herstellung Paraffin dient einer Palette von Produkten
Paraffin wird aus Erdöl gewonnen, welches ebenfalls zu den Rohstoffen natürlichen Vorkommens zählt. Das vorangestellte Zwischenprodukt von Paraffin, das sog. Paraffingatsch, enthält nur noch 2 bis 30 Prozent Erdölanteile. Im Anschluss erfolgt für das Produkt Paraffin eine weitere Entölung. Das bei diesen Prozessen gewonnene Weißöl dient u.a. als Schmiermittel und als Ausgangsstoff für weitere Produkte in der Pharmaindustrie, wie z.B für Vaseline, Kosmetik und Lebensmittel (Paraffin-Herstellung). Der Einzugsbereich des Paraffins aus dem (unnatürlichen?) Rohstoffs Erdöl ist weitaus größer als nur die von Rossmann vertriebenen Teelichter.
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