A380-Kredit: Bundesregierung wälzte Risiko auf Treugeber ab

Airbus-Vertrag –


Die Bundesregierung vergab den Starthilfe-Kredit für den Airbus A380 zu äußerst laxen Bedingungen. Rückzahlungen des aus Steuermitteln „vertreuten“ Darlehens sind quasi mit dem Markterfolg verknüpft. Der Treuhänder der Steuergelder wälzte somit das volle Risiko auf den Treugeber ab.

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Die Bundesregierung hat bewusst das Geschäftsrisiko den Steuerzahlern übertragen

Mit der Einstellung des A380 können wohl auch die Steuerzahler die Hoffnung einstellen, dass der noch offene Betrag des u.a. von der Bundesregierung an Airbus vergebenen Kredits jemals zurückgezahlt wird. Der Flugzeughersteller sieht sich gar nicht in der Verpflichtung, den „Restbetrag“ von rund 600 Millionen Euro begleichen zu müssen und so wie es aussieht auch zurecht.

Es ist eine Frage der Vertragsvereinbarung und die Bundesregierung hat den Kredit an Airbus offenbar mit äußerst lockeren Bedingungen vergeben. Eine Rückzahlung ist mit der Auslieferung von A380-Flugzeugen verbunden. Wird eines verkauft, ist auch eine Rate fällig. Wird gar kein A380 mehr verkauft, ist auch eine Tilgung nicht mehr notwendig. Airbus-chef Tom Enders erklärte im Gespräch mit Financial Times dass es sich um eine „Risikopartnerschaft“ gehandelt habe. Allerdings ist das anteilige Risiko, wie nun zu sehen ist, zu 100 Prozent auf Seiten der Steuerzahler. Airbus kann die Produktion des A380 einfach einstellen und fertig.

Im gleichen Boot sitzen somit die Steuerzahler Großbritanniens, Frankreichs und die der Bundesrepublik.

Die Bundesregierung zeigte Bereitschaft, sich mit Airbus über die „verbleibende Summe“ quasi zu unterhalten. Doch der Druck dürfte wohl ausbleiben, da die schon vorab relativierende Aussage, Airbus habe immerhin schon Zinsen bezahlt, für eine große Anzahl von Jobs gesorgt und die Technologie „in hohem Ausmaß“ entwickelt, eher nach einem freiwilligen, bzw. vertragsgemäßen Verzicht hindeutet.

Kreditbedingungen in der Privatwirtschaft wohl ohne Beispiel

Hätte ein Bankangestellter noch lange seinen Job, wenn dieser einem Kreditnehmer ein äußerst hohes Darlehen als Starthilfe für ein Projekt gewährt und vereinbart, dass die Rückzahlungen lediglich bei Erfolg fällig sind? Oder liefe es eher auf Veruntreuung hinaus? Gab es jemals einen Kreditvertrag, der den Kreditnehmer von jeglicher Tilgungsverpflichtung befreite, wenn dieser auch aus freien Stücken einfach das Arbeiten aufhörte? Bei Einkommen Kredit-Tilgung, ohne Einkommen Kredit geschenkt.



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