1 Jahr Mindestlohn: Schäden bleiben noch immer aus – Mehr Beschäftigung

Arbeitsmarkt-


Mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze statt weniger. Der Mindestlohn verursachte auch fast nach einem Jahr seines Bestehens keinen Schaden für den deutschen Arbeitsmarkt.

Industrie

Kritiker des Mindestlohns warten noch immer auf die Erfüllung ihrer Prophezeiungen

Nach fast einem Jahr Mindestlohn in Deutschland bleiben die Wellen der Entlassungen noch immer aus. Der von arbeitgebernahen Verbänden vorhergesagte Schaden für den Arbeitsmarkt traf nicht ein. Nach den Zahlen des Bundesarbeitsministeriums scheint die vermeintlich schädliche Mindestlohnregelung gar nicht zu existieren.

„Nachteile im internationalen Wettbewerb und Abbau der Arbeitsplätze“ lauteten die „Unkenrufe“ der Industrieverbände. Der Mindestlohn werde einen nachhaltigen Schaden für den deutschen Arbeitsmarkt verursachen. Weitere Querschüsse erfolgten mit den Hinweisen auf „plötzlich“ angestiegene Preise im Dienstleistungssektor und eine vom Mindestlohn „beflügelte Schattenwirtschaft„.

Eine zum Jahresende vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aufgestellte Bilanz zeigte jedoch genau das Gegenteil. Demnach ist besonders im Niedriglohnbereich die Anzahl der sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich angestiegen. Dies belegten die aktuellen Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.

Von der Mindestlohnregelung profitierte vor allem das Gastgewerbe. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer lag im September 2015 um 6,5 Prozent höher als noch ein Jahr zuvor. Ein Rückgang um rund 1,7 Prozent wurde allerdings bei der Anzahl der niedrig entlohnten Minijobs festgestellt. Das WSI geht davon aus, dass ein Teil dieser Beschäftigungen in reguläre Arbeitsstellen umgewandelt wurde.

Nach den neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit entstanden bis Ende 3. Quartal 2015 im Vergleich zum Stand Ende September 2014 rund 688.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, also ein Zuwachs um ca. 2,2 Prozent. Überdurchschnittlich hohe Zuwächse gab es neben dem Gastgewerbe auch in den „typischen“ Leiharbeiterbranchen wie Callcenter, Wachdienste und Gebäudereinigungen.

Flüchtlingsthema als neuer Angriff auf Mindestlohnregelung

Mit dem Aufflammen des Themas Flüchtlingskrise setzten sogleich die Forderungen auf eine Absenkung des Mindestlohns, diverse Sonderregelungen oder gleich komplette Abschaffung ein. Dabei seien alleine schon Ausnahmeregelung für Flüchtlinge nicht sinnvoll, so das WSI. Die Bundesbank habe inzwischen schon festgestellt, dass die Kaufkraft der weniger qualifizierten Arbeitnehmer spürbar angestiegen sei.

„Hinter der Behauptung, dass die Flüchtlinge nur mit einem abgesenkten oder gar ausgesetzten Mindestlohn in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, steht eine verengte Sichtweise, die Beschäftigungsmöglichkeiten allein bei hinreichend niedrigen Löhnen sieht“, stellte Gustav Horn, Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, fest.





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