Zeitumstellung bringt höhere Wildwechselgefahr mit sich

Wildwechsel –


Ende März erfolgt noch immer die Zeitumstellung gen Sommerzeit. Aus dem EU-Versprechen, diese „Kür“ abzuschaffen, ist wenig überraschend nichts geworden. Aus diesem Anlass warnen die Versicherer wegen der steigenden Gefahr durch Wildunfälle auf Deutschlands Straßen.

Noch immer Sommer-Winterzeit-Umstellung

Wildunfall

&nbps; Nach einem Wildunfall sollten Ruhe bewahrt und richtige Schritte eingeleitet werden

Am kommenden Wochenende ist erneut mit dem Näherrücken des Abschlusses März die Zeitumstellung fällig. Der Winterzeit folgt die Sommerzeit. Die Uhr wird um eine Stunde vorgestellt. Das großmundige Versprechen des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker („Die Menschen wollen das, wir machen das“), die Sommer-Winterzeit-Umstellung abschaffen zu wollen, ist wie üblich längst von allen Winden verweht worden. Die Zeitumstellung ist für die einen lästig und für die anderen ein Anlass, um bestimmte Themen anzugehen.

Zeitumstellung und Wildwechselgefahr

So nutzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die kommende Sommerzeit-Umstellung für den Hinweis auf erhöhte Unfallgefahr durch Wildwechsel. Mit der Zeitumstellung rücke der Berufsverkehr „wieder mehr in die Zeit der Dämmerung, wenn viele Wildtiere auf Nahrungssuche sind“. Worin allerdings der Unterschied zwischen der Zeitumstellung Ende März und die jahreszeitlich bedingten Dämmerungen im Herbst und Winter liegt, bleibt ein Geheimnis. Wildtiere sind in den Herbst- und Wintermonaten auch unabhängig von Zeitumstellungen am Morgen später und am Abend früher aktiv. Zumindest folgte eine These, dass in den Monaten April und Mai die Gefahr eines Unfalls durch Wildwechsel höher sei als in einer anderen Jahreszeit.

Stets aufmerksam bleiben

Unabhängig davon sollten Autofahrer in den Dämmerungszeiten grundsätzlich vorsichtiger bzw. vorbereiteter sein. Wildtiere kommen meist aus dem Dickicht „urplötzlich“ hervor und stehen mitten auf der Straße. Die Kollisionsgefahr mit einem Wildtier am Waldrand oder bzw. dicht gewachsenen Böschungen ist daher größer als bei frei ersichtlichen Feldern. Zu den einfachsten Maßnahmen der Kraftfahrer ist die Drosselung der Geschwindigkeit sowie die (eigentlich immer) uneingeschränkte Aufmerksamkeit für das Geschehen rund um den Fahrweg. Steht bereits ein Wildtier auf der Straße, sollte das Fernlicht abgeblendet werden. Die Hupe könnte das Tier bereits zur Flucht veranlassen. Lässt sich eine Kollision nicht mehr vermeiden, so sollte das Lenkrad bei einer gleichzeitigen Vollbremsung gerade gehalten werden, so der GDV. Ausweichmanöver seien zu riskant. Der Aufprall mit einem Auto aus dem Gegenverkehr oder ein Baum am Straßenrand ist meist gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Wildtier.

Richtiges Verhalten nach Wildunfall

Lt. dem Verband zählten die Kfz-Versicherer im Jahr 2021 rund 284.000 Unfälle mit Wildtiere. Der dabei entstandene Schaden lag bei etwas über 3.300 Euro pro Schadenfall, also insg. knapp 940 Millionen Euro. Sollte ein solcher Wildunfall passiert sein, heißt es Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Dazu gehört an erster Stelle die Absicherung des Unfallortes durch Aufstellung des Warndreiecks und der Aktivierung des Warnblinklichts. Im Anschluss sollte die Polizei verständigt werden zur Aufnahme des Unfallvorgangs. In der Regel erfolgt durch die Polizei auch die Benachrichtigung des Jagdpächters oder Försters. Das Tier sollte möglichst nicht angefasst werden.
Für die Erleichterung der Schadenbearbeitung des Versicherers rät der GDV zum Anfertigen von Fotos vom Unfallort sowie das Verlangen einer Wildunfallbescheinigung von Polizei oder des Jagdpächters.

Versicherer informieren

Im Anschluss sollten die Schäden am Fahrzeug nicht gemindert oder repariert werden, solange der Versicherer nicht verständigt wurde. Für derlei Wildschäden kommt der Kfz-Versicherer nach Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Dabei kann je nach Versicherungsanbieter der Wildunfall auch bestimmte Optionen enthalten, wie z.B. Unfälle mit bestimmten Wildtieren. Ein Wildunfall hat auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt keinen Einfluss, so der GDV.

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