Weniger Blitz- und Überspannungsschäden im Jahr 2015
Im Jahr 2015 waren Blitz und Donner etwas „gnädiger gestimmt“. Die durch Blitzschlag angerichteten von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen gedeckten Schäden betrugen rund 220 Millionen Euro und lagen somit um 30 Millionen Euro niedriger als ein Jahr zuvor.
Zahl der Blitzschäden um rund 40.000 Fälle gesunken

Blitze verursachten im Jahr 2015 rund 340.000 Überspannungs- und Blitzschlagschäden. Die von den Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bezahlten Schäden summierten sich auf 220 Millionen Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Anzahl der gezählten Schäden durch Blitze sank gegenüber 2014 um ca. 40.000 Fälle. Der durchschnittliche Blitz- und Überspannungsschaden erhöhte sich allerdings um 10 Euro pro Schaden auf 660 Euro.
Für den finanziellen Schutz gegen Überspannungs- und Blitzschäden sind Hausrat und Gebäudeversicherung zuständig. Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden am beweglichen Eigentum innerhalb des Wohngebäudes. Zum beweglichen Eigentum gehören u.a. Fernsehgeräte, Computer, Tische und Couch. Blitz- und Überspannungsschäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung, z.B. Schäden am Mauerwerk, am Dach oder an fest eingebauten elektrischen Installationen. Ein Blitzschlag ist durchaus in der Lage, unter Putz verlegte Elektroleitungen aus dem Mauerwerk zu reißen.
Der Part Überspannungsschaden kann durch eine entsprechende Option in der
Wohngebäudeversicherung wie auch Hausratversicherung integriert werden.
Tipp! Die Hausratversicherung der HanseMerkur.