Wasserschäden wegen vereistem Leitungswasser verhindern
Alle Jahre wieder. So auch die häufiger auftretenden Leitungswasserschäden aufgrund geplatzter Rohre in der „vereisenden“ Winterzeit. Die Schäden summieren sich teils auf 150 Millionen Euro und ließen sich durch einfache Maßnahmen weitgehend verhindern.

Wasser zu Eis nimmt sich den benötigten Platz mit „Gewalt“
Überblick
Gefrorene Wasserleitungen – Schäden mit Verzögerung
Wasser ist eine „Urgewalt“ und entfaltet aufgrund besonderer Eigenschaften seine enormen Kräfte, wenn es zu Eis gefriert. Im festen Zustand besitzt das zu Eis gefrorene Wasser eine geringere Dichte als flüssiges Wasser. Deshalb schwimmt Eis und sinkt nicht ab. Eine geringere Dichte bei gleicher Masse resultiert in einem größeren Volumen und diesen größeren Platzbedarf setzt das zu Eis gefrierende Wasser mit aller Gewalt durch. Das gilt auch, vielmehr ganz besonders für das Wasser in Rohren. So manche der Kälte ausgesetzte Wasserleitung hat deshalb schon das Zeitliche segnen müssen. Befindet sich diese Wasserleitung im Einzugsbereich einer Wohnung, ist das Desaster schon vorprogrammiert. Solange es kalt bleibt, begrenzt sich der bisher entstandene Schaden auf das geplatzte Rohr. Nach einer Kälteperiode folgt in der Regel wieder eine Warmphase, das Eis schmilzt. An diesem Punkt nimmt die eigentliche Katastrophe ihren buchstäblichen Lauf.
Versicherer kennen die zu erwartenden Schäden anhand der jährlich zur kalten Jahreszeit eintreffenden Schadenmeldungen sehr genau. Pünktlich, wenn neben der Verwaltung der eingenommenen Beitragsgelder auch noch das Management der damit verbundenen Versicherungsleistungen zur Pflichtübung wird, rät die Branche ihren zahlenden Kunden zu mehr Sorgfalt hinsichtlich der auftretenden Risiken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat es jährlich mit rund 30.000 bis 40.000 gemeldeten Wasserschäden aufgrund geplatzter Rohre zu tun. Die Schäden liegen regelmäßig bei insgesamt 120 bis 150 Millionen Euro, so der GDV. Anteilig nehmen die aufgrund von Frost entstandenen Leitungswasserschäden (ca. 1,1 Millionen) rund 3 bis 4 Prozent ein. Die dadurch entstandene Schadensumme beziffert der Verband anteilig mit rund 5 Prozent.
Ein paar simple Maßnahmen gegen Frostschäden
Der Versicherungsverband rät dazu, die Räume mit Wasserleitungen entsprechend auf Temperatur zu halten. Wärme ist das beste Frostschutzmittel gegen Kälte. Vor allem sollte auf die weniger genutzten Räume wie Abstell- und Vorratsräume, Gästezimmer, Gäste-WCs und Kellerräume geachtet werden. Nur eine vermeintliche Sicherheit vermittelten die Frostschutzeinstellungen an den Heizkörperventilen. Diese schützten lediglich den Heizkörper selbst, erfassten aber nicht die ankommenden, bzw. abgehenden Heizungsrohre. Wasserleitungen im Freien sollten während der kalten Jahreszeit belüftet, bzw. das Wasser abgelassen werden.
Für den Versicherungsschutz ist lt. GDV die Wohngebäudeversicherung zuständig, welche die Schäden in den Bereichen Wasserversorgung, Wasserentsorgung, Heizkörper, Heizrohre, Wärmepumpen und Klimaanlagen abdeckt. Entstandene Schäden an z.B. Möbel, Teppiche und Elektrogeräte übernimmt die Hausratversicherung.
Kosten & Leistungen Krankenkassen berechnen
Jetzt den kostenlosen GKV-Vergleichsservice nutzen:

- Individuelles Leistungsmaximum
- Heilmethoden Alternativmedizin
- Bevorzugte Präventionsmaßnahmen
- Einsparungen mit Direktversicherung
- Vergleich gewünschter Leistungen
Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.
