Versicherungsschutz Reisen & Urlaub: Vieles ist oft bereits vorhanden
Reisende und Urlauber sollten nicht ohne Versicherungsschutz auf Achse sein. Doch ein Zuviel davon bringt nur unnötige Kosten, aber kein Mehr an Risikoabdeckung. Vor dem Abschluss einer vollumfänglichen Reiseversicherung sollten daher die bereits vorhandenen Policen geprüft werden.
Geld für Urlaubsreise sparen durch den Verzicht auf doppelte Kosten
Überblick
Versicherungsschutz für Reisen & Urlaub oft schon vorhanden
„Doppelt gemoppelt bis hin zu dreifach abgedeckt“. Einen separaten Versicherungsschutz für Reisen und Urlaub abzuschließen könnte der Überfluss schlechthin bedeuten, wenn bereits andere Policen in den Akten zu Hause vorhanden sind.
Wer einen gleichen Schadenfall mehrfach abgesichert hat, bezahlt lediglich den mehrfachen Preis, aber kann nicht auf mehrfachen Schadenersatz hoffen. So könnte auch die vollumfassende Reiseversicherung für den Urlaub bereits durch eine Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung wenigstens in Teilbereichen abgedeckt sein.
Bevor zum Beispiel eine Reiserechtsschutzversicherung im Reisebüro abgeschlossen wird, könnte ein Blick auf die bereits vorhandenen Policen sehr sinnvoll sein, so Asstel, Direktversicherer der Gothaer. Ein klassischer Fall ist die vorhandene private Rechtsschutzversicherung und der Abschluss eines separaten Reiserechtsschutzes, bezahlt mit der „Gold-Kreditkarte“. Dreifache Kosten ohne Mehrwert, denn ein Schadenfall wird nur einmal ersetzt.
Deckung der Rechtsschutzversicherung bei Reise & Urlaub
Befindet sich bereits eine Rechtsschutzversicherung in der Schublade, besteht bereits ein Versicherungsschutz für Reisen und Urlaub innerhalb Europas. Für den weltweiten Bereich gilt in der Regel eine Aufenthaltsdauer von maximal 3 Monate und die Kosten im Rechtsschutzfall werden bis zu einer vertraglich festgelegten Summe übernommen.
Haftpflichtversicherung begleitet den Reisenden ebenfalls
Die Privathaftpflichtversicherung gehört ohnehin zu den wichtigsten Risikoversicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen. Einmal vorhanden, begleitet der Haftpflichtschutz die versicherten Personen auf allen ihren weltweiten Reisen. „Sollte im Urlaub ein Haftpflichtschaden verursacht werden, zahlt die Versicherung, egal ob sich der Vorfall nun in der Schweiz oder in den USA ereignet“, so Marcus Danel, Experte bei der Asstel Versicherung.
Eine Hundehaftpflichtversicherung kann die finanziell schützende Hand über den mitreisenden Vierbeiner heben.
Weltweit gültig sind in der Regel auch Unfallversicherung und Lebensversicherung. Ausnahmen können dann bestehen, wenn ein gefährliches Hobby versichert werden will. In extremen Fällen könnte der Versicherer ohnehin einen Vertragsabschluss ablehnen.
Der Gesundheitsschutz ist für Kassenmitglieder kümmerlich
Ein ganz anderes Bild ergibt sich mit dem Blick auf den Auslandskrankenschutz für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Leistungen werden grundsätzlich nur für Reisen in Länder erbracht, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht. Selbst dann muss der Urlauber damit rechnen, dass lediglich grundlegende medizinische Leistungen gedeckt sind. Andere Leistungen werden sogar grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu zählt z.B. auch ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist daher sehr sinnvoll.
Gepäckversicherung ist meist Überflüssig
Die von Reisebüros oft angebotene Gepäckversicherung erweist sich selten als sinnvoll. Leistungen werden nur dann gewährt, wenn das beschädigte oder entwendete Gepäckstück aus den Augen gelassen wurde. Langfinger werden meist in unbeobachteten Momenten aktiv, also stets im „falschen Moment“, wenn der „Wirkungsbereich“ der Gepäckversicherung just verlassen wurde.
Eine vorhandene Hausratversicherung könnte bereits durch die angeknüpfte „Außenversicherung“ gute Dienste leisten. „Mit der Außenversicherung der Hausratversicherung besteht auch so schon ein gewisser Schutz auch im Urlaub“, so Marco Vogel. Damit besteht für das Eigentum u.a. ein finanzieller Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub. Wer aber einem Taschendieb zum Opfer fällt oder von einem Trickdieb über den Tisch gezogen wird, bleibt auf seinem Schaden sitzen.