Unwetterschäden – „Regenschirm“ für Gebäude und Fahrzeuge
Der Sommer in Deutschland kommt von Jahr zu Jahr in eine bessere Form. Das Unwetter nach längeren Hitzeperioden scheint jährlich immer eins drauf zu legen und die angerichteten Schäden vor der Vorjahres-Saison noch toppen zu wollen. Was für den umsichtigen Spaziergänger der selbst bei Sonnenschein mitgenommene Regenschirm bedeutet, sollte für den Wohneigentümer die passende Versicherungspolice für Haus & Hof darstellen.
Bei solchen Schäden „rentiert“ der Anruf beim Versicherungsvertreter ganz besonders
Überblick
Sommerhitze und Unwetterschäden – Wie dagegen absichern?
In Süddeutschland übt das sommerliche Hitzewetter seine lang gepflegte Tradition besonders oft aus. Statt eine längere Wärmeperiode allmählich ausklingen zu lassen, werden die Thermometer mit Blitz und Donner in die Tiefe getrieben und das Barometer muss vor heran brausenden Stürmen und schweren Hagelschlägen in Deckung gehen.
Diese „meteorologische Unart“ tritt von Jahr zu Jahr häufiger auf und ist längst keine typische Eigenart im Voralpenland. Unwetter und deren Folgen haben dieses Jahr schon ganz andere Landstriche in Deutschland erleben dürfen.
Im Sommer steckt viel Potenzial
Das Wetter im August 2013 verspricht noch viele heiße Sommertage und hat inzwischen auch in einigen Regionen Deutschlands die Messgeräte tanzen lassen. Die Hauptstadt Berlin wurde bereits heimgesucht und die Feuerwehr hatte überwiegend gegen die Folgen des nassen Elements anzukämpfen.
Den Versicherern wird der Temperatursturz keine Abkühlung bringen. Für noch hitzige Schadensregulierungen sorgt alleine die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Frühling.
Wie können sich Eigentümer finanziell absichern?
Versicherungen für den finanziellen Ersatz beschädigter oder zerstörter Gegenstände durch Unwettereinflüsse gibt es zu Genüge. Doch zum Umfang zu den Schadensursachen sowie Schadensbereichen sind relativ klare Grenzen gezogen.
Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt z.B. die Schäden durch Wind, Sturm, Hagelschlag und Blitzschlag. Zum im Vertrag erfassten Bereich können auch durchaus Garten, Terrassen, die Garage oder auch der Wintergarten zählen. Grundsätzlich „befasst“ sich die Gebäudeversicherung mit den Gegenständen außerhalb des bewohnten Gebäudes. Sollte zum Beispiel Wasser in den Innenraum dringen und dort sein Unwesen treiben, wird das zu einem Fall für die Hausratversicherung.
Die Gebäudeversicherung ist jedoch kein „Rund-um-Schutz“ für alle möglichen Einflüsse der Natur. Durch Schneelast eingedrückte Dächer, vollgelaufene Kellerräume aufgrund von Hochwasser, oder auch eine durch Erdrutsch beschädigte Außenfassade werden von einer Gebäudeversicherung nicht berücksichtigt. Hier bedarf es die Ergänzung einer zusätzlichen Absicherung für Elementarschäden.
Ein Sommersturm tobt sich über weite Gebiete aus und wenn das geparkte Auto ausgerechnet unter einem knorrigen Baum abgestellt ist, kann die Vorfreude auf Feierabend schnell vergessen sein. Bei ein eingedrücktes und durch einen dicken Ast verunziertes Autodach kann den Eigentümer relativ gelassen bleiben, wenn mindestens eine Teilkaskoversicherung zur Hand ist. Sollte das Fahrzeug jedoch nur unter der „Schirmherrschafft“ einer Kfz-Versicherung stehen, so steht auch der Inhaber des Fahrzeugbriefs im Regen. Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht kommt für diese Art von Schäden mit keinem einzigen Euro auf.