Unisex-Tarife trotz Verzögerungen im deutschen Recht

Unisex-Urteil-


Deutschland kann die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs zur Unisex-Regelung nicht rechtzeitig auf nationales Recht umsetzen. Dennoch wird es für die verbindliche Einführung der geschlechterunabhängigen Versicherungstarife keine Verzögerungen geben. Das Unisexurteil aus der europäischen Ebene überwiegt und die Bundesrepublik muss lediglich nachträglich eine „rechtswidrige“ Regelung abschaffen.

EU-Recht steht bei Unisex über nationales Recht

Unisex nicht auf Eis
Unisex trotz Verzögerungen
Bild: Carlo Schrodt / pixelio.de

Ob bereits Fragen und Unsicherheiten ihre Runden gemacht haben, oder ob es sich um eine „Präventivmaßnahme“ handelt, ist offen. Dennoch weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV darauf hin, dass es am 21. Dezember 2012 unverändert zur Einführung der Unisex-Policen kommen wird.

Es gibt offensichtlich Verzögerungen in der deutschen Gesetzgebung, die ggfs. die Frage aufwerfen könnte, ob denn die Unisex-Regelung zum genannten Termin nicht in Kraft treten könnte. Der GDV gibt Entwarnung.

Auch wenn das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2011 nicht fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt werden kann, bleibt es bei der verbindlichen Vorgabe, ab dem Stichtag nur noch mehr die Unisex-Policen als Vertragsgrundlage vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaften dürfen nach dem 21.12.2012 keine sog. Bisex-Tarife, bzw. geschlechterabhängige Tarife mehr anbieten.

Es scheitert an der rechtzeitigen Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes, um das „europäische“ Unisex-Urteil in deutsches Recht umzusetzen. Somit kann die für Deutschland noch geltende Vorschrift von Geschlechter unterscheidenden Tarifen (§ 20 Abs.2 S.1 AGG) nicht mehr rechtzeitig aufgehoben werden. Ab dem 21.12.2012 ist sie jedoch nach der Vorgabe des EuGH rechtswidrig.

Europäisches Recht überwiegt und genießt aus diesem Grund ein sog. Anwendungsvorrang. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Reglement auf nationaler Ebene schon angepasst wurde oder nicht.

Es bleibt dabei, ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherer nur noch mehr Unisex-Tarife anbieten.

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