Starkregen: Gebäudebesitzer sollte bereits im Frühling reagieren
Mit dem Frühling beginnt für Gebäudebesitzer die quasi Vorbereitungszeit für die kommende Regensaison im Sommer. Eine noch fehlende Elementarschadenversicherung zur Wohngebäudeversicherung sollte vorzeitig ergänzt werden.
Wärmsten Monate bringen auch meisten Regen mit

Starkregen-Saison könnte sogar bereits im April losgehen
Die Sommermonate sind zwar die wärmsten im gesamten Jahr, bringen allerdings auch den meisten Regen mit sich. Parallel dazu steigt auch das Risiko von „etwas zu viel“ Niederschlag. So brachten bereits in der Vergangenheit die Monate Mai bis August auch die meisten Starkregenereignisse mit sich. Lokale Überschwemmungen waren dabei keine Ausnahme. Lediglich rund die Hälfte aller Wohngebäude im Bundesgebiet ist gegen sämtliche Naturgefahren versichert, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Deshalb sollten die Besitzer von Immobilien rechtzeitig prüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist.
Keine Versicherung sichert finanziell ein Wohngebäude gegen Feuer ab, wenn es bereits brennt. Das gleiche gilt auch für die Absicherung gegen Naturgefahren wie Starkregen. Deshalb sollten Immobilienbesitzer schon jetzt eine ggfs. vorhandene Versicherungslücke schließen. Bei den notwendigen Elementarschadenversicherungen gilt in der Regel eine Wartezeit im Bereich von einigen Wochen.
„Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September; aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon im April auf“, so der GDV-Chef Jörg Asmussen. Da Starkregen in Deutschland überall auftreten kann, sind nicht nur Gebäude an den Rändern von Flüssen gefährdet. Starkregen kann an fast jedem Ort zu lokalen Überflutungen führen.
Der finanzielle Schutz ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite beschreibt die Prävention. Schon bei Gebäudeerrichtung sollten Bauherren entsprechende Vorrichtungen zum Schutz gegen Überflutung einbeziehen. Dazu zählen u.a. Möglichkeiten, dass das Wasser versickern kann. Bestandsgebäude können z.B. durch Aufkantungen vor Kellertreppen und Lichtschächten nachgerüstet werden.
Der GDV plant eine standartmäßige Erweiterung der Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung. Bereits bestehende Gebäudeversicherungen sollen zu einem bestimmten Tag automatisch um den Elementarschutz ergänzt werden. Kunden sollen dennoch widersprechen können. Allerdings bräuchte es hierfür eine gesetzliche Grundlage. Neuverträge enthalten meist ohnehin schon einen erweiterten Gebäudeschutz, sofern der Kunde keinen Widerspruch einlegt.
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