Wie hoch soll die Summe zur Unfallversicherung sein?

Versicherungssumme Unfallschutz-

Empfohlene Mindestsumme Privatunfallversicherung

Unfall Versicherungssumme
Höhe Unfallschutzsumme

Das Hauptleistungsmerkmal einer privaten Unfallversicherung ist die vertraglich vereinbarte Unfallsumme. Zum Tragen kommt die Maximalsumme beim Thema Invalidität. An diesem Punkt sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Variationen möglich, die die Höhe der Invaliditätssumme erheblich beeinflussen.

Die Versicherungssumme wird in Abhängigkeit zur Stufe der Invalidität ausgezahlt. Wurde zum Unfallschutz ein Tarif gewählt, der einer linearen Staffel folgt, sind die Steigerungen zur Invaliditätssumme linear an die Invaliditätsstufe gekoppelt. Eine andere Variante bedient sich einer progressiven Steigerung (Progressionstarife). Im Versicherungsfall würde die Versicherungssumme gegenüber der Invaliditätsstufe sehr viel höher ausfallen.

Mit einer linearen Staffel würde die Versicherung z.B. bei 20%-iger Invalidität 20.000,- Euro und bei 100%-iger Invalidität entsprechend 100.000,- Euro auszahlen.
Zur progressiven Staffel könnte die Summe der Unfallversicherung bei 20%-iger Invalidität ebenso hoch liegen, aber dafür bei z.B. 500.000,- Euro bei Vollinvalidität.

Wie hoch ist die empfohlene Summe der Unfallversicherung?

So verlockend eine besonders günstiger Linear-Tarif auch sein mag, viel wichtiger ist die richtige Einschätzung des Unfallrisikos, die möglichen Unfallfolgen und das notwendige Kapital besonders bei einer Voll-Invalidität. Eine grobe Orientierung besagt eine Mindestversicherungssumme zum Unfallschutz in der Höhe von 3 Jahresgehältern (brutto). Darunter sollte die maximale Invaliditätssumme nicht liegen.

Je jünger der Versicherungsnehmer zum Abschluss der privaten Unfallversicherung ist, desto sinnvoller ist eine Anhebung der Unfallschutz-Summe. Für Erwachsene bis zum 40-sten Lebensjahr ist sogar eine Summe von 6 Brutto-Jahresgehältern bei Vollinvalidität empfohlen. Für die Bezugsgröße wird angenommen, dass jüngere Menschen, besonders Berufsneulinge, ein geringeres Einkommen erzielen. Darüber hinaus ist bei Eintritt in die Vollinvalidität in jungen Jahren mit einer längeren Finanzierung zu rechnen.

Bezugspunkt für Unfallsumme und Beiträge ist die Grundsumme

Egal ob linearer oder progressiver Tarif, die Bezugsgröße wird durch die vereinbarte Invaliditäts-Grundsumme bestimmt. Diese sollte 100.000,- Euro nicht unterschreiten und gilt als empfohlenes Minimum.

Eine vereinbarte Progression kommt bei einem Invaliditätsgrad von 20 oder 30% meist noch gar nicht zum Tragen. Die Leistungen einer progressiven Staffel entsprechen noch den Versicherungssummen einer linearen Steigerung. Erst ab einem Grad von rund 60 oder 70% setzen die ersten Aufschläge durch die progressive Staffel ein.

Durch eine empfohlene Progression von 350% würde der Vollinvalide bei gleichzeitig vereinbarter Grundsumme in Höhe von 100.000,- Euro, eine Invaliditätssumme in Höhe von 350.000,- Euro ausgezahlt bekommen. Der Linear-Tarif jedoch nur mit 100.000,- EUro.

Kinder und Jugendliche

Für Kleinkinder steht eine empfohlene Progression um 250% bei 100.000,- Euro Grundsumme im Raum. Zusätzlich ist als Leistungsbaustein eine Unfallrente angeraten. Kinder werden als Vollinvaliden kaum einer Ausbildung, geschweige einer Berufstätigkeit nachgehen können. Die Unfallrente wird ein Leben lang ausgezahlt und sollte nicht unter 3.000,- Euro mtl. liegen.

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