Selbstständige & Freiberufler ohne gesetzliche Unfallversicherung
Selbstständige und Freiberufler stehen ohne gesetzliche Unfallversicherung auf wackeligen Beinen. Dabei sind diese Berufsgruppen oft höheren Unfallrisiken ausgesetzt als Angestellte. Die Folgen eines Unfalls können sogar die Existenz kosten. Mit einem privaten Unfallschutz kann jedoch vorgebeugt werden.
Das finanzielle Aus steht für Selbstständige nach einem Unfall meist sehr nahe
Private Unfallversicherung Selbstständige und Freiberufler
Für Arbeitnehmer besteht immerhin eine gesetzliche Unfallversicherung im Bereich ihrer beruflichen Tätigkeiten, sowie auf den (unmittelbaren) Arbeitswegen. Für Selbstständige und Freiberufler besteht hingegen keinerlei gesetzlicher finanzieller Unfallschutz. Sie unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht (ausgenommen Krankenversicherung) und haben daher auch keinen Anspruch auf die Leistungen einer Unfallversicherung.
Dabei sind es ausgerechnet die Selbstständigen und Freiberufler, die meist keine geregelten Arbeitszeiten nachgehen und noch Tätig sind, wenn der Angestellte schon längst im heimischen Wohnzimmer sitzt. Die Risiken von Unfällen und ihre Folgen erstrecken sich somit über einen längeren Zeitraum hinweg.
Die Selbstständigen und Freiberufler sind keineswegs vor Unfällen gefeit, weder bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, noch in ihrer Freizeit. Die finanziellen Folgen wiegen jedoch viel schwerer als bei einem Arbeitnehmer, bis hin zur Existenzbedrohung. Eine private Unfallversicherung für Selbstständige ist daher besonders wichtig und der Direktversicherer CosmosDirekt nennt einige Gründe:
- Selbstständige und Freiberufler tragen das Risiko vollständig, egal ob der Unfall bei der Arbeit, im Urlaub, zu Hause oder beim Sport passiert. Fehlt der private Schutz, treffen Arbeitsunfälle die Selbstständigen besonders hart. Die Folgekosten und Verdienstausfälle können die Existenz an den Abgrund führen.
- Eine private Unfallversicherung für Selbstständige kann nach Bedarf zusammengestellt werden. Dafür brauchen einzelne Leistungsbausteine lediglich miteinander kombiniert zu werden. Dazu zählen u.a. eine lebenslange monatliche Rente, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und einmalige Leistungszahlungen bei Invalidität.
- Ein Unfall kann die Existenz eines Selbstständigen schlagartig beenden. Eine Krankheit steht in Sachen Risiko in nichts nach. Eine Erwerbsminderungsrente, wie sie den Angestellten und Arbeitnehmern zustünde, kommt für den Selbstständigen in der Regel nicht in Frage.
Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die finanziellen Risiken im Krankheitsfall.
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