Urlaubs-Saison: Police Auslandsreisekrankenversicherung mitnehmen

Auslandsreisen –


Mit der anstehenden Hauptreise-Saison werden bereits die ersten Koffer gepackt. Nicht fehlen sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung. Dies gilt ganz besonders für gesetzlich versicherte Urlauber mit Reiseziel außerhalb der EU.

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Medizinische Versorgungen sind generell teuer, ganz besonders der Rücktransport

Gesetzlich Versicherte könnten völlig ohne Schutz dastehen

Der Urlaubstrip ins Ausland sollte für alle Mitreisenden nicht ohne eine Auslandskrankenversicherung erfolgen. Dies gilt insbesondere für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sich das Urlaubsziel außerhalb der Europäischen Union (EU) befindet. Der Leistungsumfang der Krankenkassen hört bei der Überschreitung der EU-Außengrenze schlicht auf. Eine Ausnahme bildet u.a. die Schweiz. Hier liegt ein internationales Sozialversicherungsabkommen für die Krankenversicherung vor. Doch selbst wenn die ärztliche Behandlung z.B. in Italien, Spanien oder Griechenland erforderlich wird, kann der gesetzlich Versicherte nicht auf den gewohnten Leistungsumfang wie zuhause hoffen, sondern muss sich mit dem „ortsüblichen“ Gesundheitsleistungen zufrieden geben. Zu mehr sind die Kassen nicht verpflichtet. Ist es im betreffenden Urlaubsland geregelt, dass gewisse medizinische Behandlungen lediglich mit Eigenanteilen erhältlich sind, so betrifft dies auch den gesetzlich Versicherten Touristen. Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) weist u.a. darauf hin, dass Betroffene auch im EU-Ausland vor überraschend hohen Kosten stehen können, falls die Behandlung auch unwissentlich in einem Privatkrankenhaus oder von Privatärzten durchgeführt werden. Hier stehen die Krankenkassen außen vor und sind zu keinerlei Leistungen verpflichtet.

Kostenfalle Krankenrücktransport

Besonders teuer kommen generell medizinisch notwendige Rücktransporte ins Heimatland. Eine Maßnahme, die von den Krankenkassen gänzlich „ignoriert“ wird. Der Betroffene zahlt die Kosten für den Rücktransport vollständig aus eigener Tasche und der finanzielle Aufwand überschreitet vor allem bei Langstreckenflügen den Preis eines 1. Klasse-Tickets um ein Vielfaches. Den finanziellen Schutz gegen hohe Behandlungskosten im EU-Ausland und ohnehin in den Drittstaaten bietet daher die Auslandskrankenversicherung. Die Übernahme der horrend hohen Kosten für einen notwendigen Rücktransport sind lt. PKV bereits in den meisten Tarifen als Standard enthalten. In manchen Fällen werden die Transportkosten sogar übernommen, wenn der Rücktransport nicht als „medizinisch notwendig“ deklariert ist, sondern lediglich als „sinnvoll und vertretbar“.

Privatversicherte können von Auslandsreiseversicherung auch profitieren

Bessere Karten haben ohnehin privat versicherte Auslandsreisende in der Hand. Dies gilt insbesondere für Auslandsreisen in ganz Europa. Hier leisten die Privatversicherer den gänzlichen medizinischen Behandlungsumfang. In der Regel für einen Monat, bei einigen Anbietern sogar darüber hinaus und dies weltweit. Dennoch könnte sich auch für Privatversicherte eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung lohnen, da nicht alle Privatversicherer auch den Rücktransport übernehmen. Hier rentiert einfach ein Blick in die vorhandenen Vertragsunterlagen und die beschriebenen Leistungen. Dies gilt für evtl. anfallende Kosten bei notwendigen Bergungen im In- sowie Ausland ebenso.

Der Taschenrechner alleine zeigt bereits auf, ob die Auslandsreisekrankenversicherung trotz einer privaten Versicherungspolice rentieren könnte. Privatversicherer bieten in der Regel eine Rückzahlung bei leistungsfreien Versicherungsjahren an. Fallen Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland an, so fällt in der Regel auch die Beitragsrückerstattung im laufenden Versicherungsjahr an. Übernimmt diese Kosten jedoch die Auslandsreisekrankenversicherung, so fallen diese Leistungen im Rahmen der Rückerstattungen nicht ins Gewicht.

Derzeit zählt der Verband rund 25 Millionen Menschen, die bei einem PKV-Verband Mitglied eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben.

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