Gerichts- & Anwaltskosten hoch – Prozesskostenhilfe runter

Verteuerung Prozesskosten-


Die Kosten für juristische Auseinandersetzungen können demnächst teurer werden. Die Bundesregierung plant eine Anhebung der Kosten- und Gebührenordnung für Anwälte, Gerichte und Sachverständige. Gleichzeitig sollen die Anforderungen für eine Prozesskostenhilfe verschärft werden.

Prozesskosten
Wehe dem Verbraucher mit
dem finanziell kürzeren Atem

Bild: Carlo Schrodt / pixelio.de

„Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ lautet das monströs anmutende Wort, das in erster Linie an Verbesserungen erinnert, aber nicht an einfachen Verteuerungen der bisherigen Kosten und Gebühren für Gerichte, Anwälte und Notare. Es ist darüber hinaus auch eine Frage der Position, um zu entscheiden ob das „Modernisierungsgesetz“ einen Vorteil oder Nachteil mit sich bringt.

Dem „unverbesserlichen Streitsüchtigen“ werden die höheren Kosten zur Prozessführung sicher als Nachteil erscheinen. Leider wird das „moderne“ Gesetz keine klaren Grenzen ziehen, sondern jeden Verbraucher treffen.

Die Kosten für Anwälte und Gerichte werden in der Zukunft teurer werden. Es existiert bereits ein Entwurf der Regierung für die entsprechenden Anpassungen an den „Gebührenordnungen“. Im Detail sieht das Gesetz eine Neufestlegung für Anwalts- und Gerichtskosten vor, dabei auch die Kosten für Dolmetscher, Sachverständige und Notare.

GDV sieht schwerwiegendes Problem für die Verbraucher
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht in den neuen Sätzen einen deutlichen Nachteil für die Verbraucher, die in zahlreichen Fällen sogar davon abgehalten werden könnten, überhaupt einen Rechtsstreit einzugehen und somit auf die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen verzichten.

Private Rechtsschutzversicherung wird noch wichtiger
Über Umfang oder genaue Zahlen zu den Anhebungen der Prozess- und Anwaltskosten scheint es noch keine abschließende Entscheidungen zu geben. In erster Linie sollte das „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ in ihrer ersten Lesung im Bundestag (Donnerstag) behandelt werden. Dennoch kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es zu einer Gerichtskosten-Anhebung kommen wird.

Für den Verbraucher, der es unfreiwillig mit einem Rechtsstreit zu tun bekommt, könnten die zukünftig noch höheren Kosten die endgültig letzte Steinlage auf der Mauer bedeuten, die jeglichen finanziellen Rahmen sprengen würde. Denn wenn auch alle Zeichen auf einen positiven Prozessausgang hindeuteten, Anwälte und Sachverständige wollen kaum allzu lange auf ihr Honorar warten. Tatsache ist, dass ein finanzkräftiger Prozessgegner automatisch den längeren Atem hat und womöglich den Prozess bewusst in die Länge ziehen könnte.

Obwohl die allgemeinen Kostenanhebungen wohl auch eine Anhebung der Prämien für Rechtsschutzversicherungen mit sich ziehen werden, ist dieser finanzielle Schutz nach den Kostenanhebungen umso wichtiger. Die Rechtsschutzversicherung deckt u.a. die Bereiche Verkehr, Beruf und Privatleben in Kombination oder auch als explizit ausgewählte Einzelsparten. Kosten für Gericht, Sachverständige und Rechtsanwalt gehören zu den Standards einer Rechtsschutzversicherung.

Optionale Erweiterungen bzw. als Basis-Varianten erhältlich, stehen auch telefonische Rechtsberatungen sowie außergerichtliche Einigungen durch Mediation zur Verfügung.

In Deutschland besitzen lt. GDV bereits 40 Prozent eine Rechtsschutzversicherung und jährlich werden rund 3,8 Millionen Streitfälle über die Rechtsschutzversicherer abgewickelt. Ein Drittel davon betreffen juristische Auseinandersetzungen aus dem Schadenersatz, Sachen- und Vertragsrecht. Die Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsrecht zählen mit 16 Prozent Anteil und die Streitigkeiten aus dem Verkehrsrecht sind mit 28 Prozent vertreten. Dafür leisten die Rechtsschutzversicherer rund 2,34 Milliarden Euro.

Prozesskostenhilfe soll beschnitten werden
Die Prozesskostenhilfe (PKH) hat bisher die Bürger unter die Arme gegriffen, die sich keinen Anwalt leisten konnten. Entscheidend waren bisher die Einkommensverhältnisse, in wie weit die Prozesskostenhilfe in Raten zurück gezahlt werden musste. Im gleichen Zuge zur „Modernisierung“ der Gebühren will die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Kriterien zur PKH zugunsten der Kredit-Variante verschieben. Die Hürden für eine vollständige Prozesskostenhilfe werden höher gesteckt und verstärkt lediglich als Darlehen gewährt.

Gerichtskosten-Anhebung ist so gut wie sicher

Dem bereits bekannten Spruch, „nur wer Geld hat, kommt an sein Recht“, wird mit der Anhebung der Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten, sowie dem Streichen von Teilen der Prozesskostenhilfen um ein großen Schritt entgegen getreten. Wie hoch die Chancen sind, dass ein derartiger Vorschlag, die Prozesskosten anzuheben, im Bundestag abgelehnt wird, ist sehr schnell relativiert, wenn man sich vor Augen führt, wie viele Rechtsanwälte und andere Juristen als Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Oppositionelle tätig sind.

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