Außergerichtliche Einigung: Mediation im Aufwärtstrend

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Ein handfester Rechtsstreit muss nicht zwangsläufig vor Gericht ausgefochten werden. Die Mediation befindet sich im Aufwärtstrend, denn die Prozessgegner können sich noch vor den Toren des Gerichtsgebäudes einigen. Der Rechtsweg bleibt dennoch offen. Die Rechtsschutzversicherungen bevorzugen schon längst den Zeit-, Nerven- und Geld-schonenden Weg.

Schwur

Mediation spart Kosten, Nerven und Zeit. Der Rechtsweg bleibt auch bei Misserfolg offen

Rechtsschutzversicherer decken die Kosten für Mediation

Wird der Streit zwischen den Gegnern außergerichtlich beigelegt, schont dies Zeit, Nerven und nicht zuletzt auch die Kassen der „Streithanseln“. Die Mediation in Deutschland befindet sich im Aufwärtstrend und da viele Konfliktgegner mir einer Rechtsschutzversicherung aufeinander treffen, sind Kosteneinsparungen auch im Interesse der Versicherungsunternehmen.

Inzwischen setzen mehr als 90 Prozent der Rechtsschutzversicherer auf die Mediation und übernehmen die Kosten für die außergerichtliche Konfliktlösung, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Unternehmen bevorzugten den Weg der Zeit- und Kosteneinsparung längst bevor im Jahr 2012 das neue Mediationsgesetz in Kraft getreten ist. Die Versicherer übernehmen u.a. Streitfälle, die normal nicht im Leistungsumfang enthalten sind. Dazu zählen z.B. Streitigkeiten mit dem Lebenspartner oder beim Hausbau.

Ein weiterer Vorteil: Wurde eine außergerichtliche Einigung mit dem Prozessgegner erreicht, steht dennoch der Rechtsweg offen und ist im Rahmen des Versicherungsvertrags kostenfrei. Im Falle einer ergebnislosen Mediation kann der Streit noch immer vor Gericht ausgefochten werden.

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