Anwalts- und Gerichtskosten sollen um bis 20 % steigen

Justizkosten –


Rechtsanwälte und Gerichte sollen ab 2021 wieder mehr Geld erhalten. Das Bundesjustizministerium plant eine Kostenänderungsgesetz, welches in Teilbereichen eine Kostenanhebung um bis zu 20 Prozent vorsieht. Das betrifft vor allem die Sparte, welche aufgrund der Corona-Lockdown-Schäden besonders in Anspruch genommen werden könnte.

Gerichtsurteile

Mit Corona-Schäden wittern Anwälte offenbar ein lukratives Einkommen

GDV fordert deutliche Reduzierung der geplanten Anhebungen

Im kommenden Jahr ist eine Anhebung der Gebühren für Rechtsanwälte und Gerichte geplant. Das Bundesjustizministerium hat bereits einen Entwurf zur Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts vorgelegt. Gemäß dem vorgeschlagenen Kostenrechtsänderungsgesetz für 2021 sollen die Anwalts- und Gerichtsgebühren um 10 Prozent angehoben werden. Um eine doppelte Schrittweite, also um 20 Prozent, will das Ministerium die Gebühren für die Sparte Sozialrecht anheben.

Mit der deutlichen Gebührenanhebung vor allem im Sozialbereich wird offenbar die Gunst der Stunde genutzt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert den Entwurf zum Kostenänderungsgesetz aufgrund der zusätzlichen Mehrbelastung für Konsumenten. Der Weg zum Recht könne aufgrund der teils sehr deutlichen Kostenanhebung noch weiter erschwert werden. Dies wirke sich insbesondere dadurch nachteilig aus, da die Rechtsschutzversicherer aufgrund der mit Corona begründeten Lockdown-Krise mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen rechnen, vor allem im Arbeits- und Vertragsrecht und diese machten ohnehin ein Drittel der Rechtsschutzfälle aus.

Schon im Laufe des zweiten Quartals 2020 zählten die Rechtsschutzversicherer einen Schadenanstieg um mehr als 8 Prozent gegenüber dem gleichen Quartal im Vorjahr, so der GDV.

Der Verband fordert die Umsetzung der Gebührenanhebung mit „Augemaß“, welches Folgen der Gebührenanhebung für die Rechtssuchenden stärker mit einbezieht. Dazu solle auch berücksichtigt werden, dass die Gebühren in den vergangenen Jahren überwiegend durch die lohnkosten-, miet- und inflationsbedingten Steigerungen der Gegenstandswerte bereits deutlich in die Höhe gegangen sind.

Konkret schlägt der GDV vor, dass die Anwalts- und Gerichtsgebühren bei Gegenstandswerten bis zu 2.000 Euro um höchstens 7 Prozent angehoben werden. Eine Gebührenanhebung für Bußgeldangelegenheiten bis 5.000 Euro sollten von der Gebührenanhebung ausgenommen und die zusätzliche Anhebung im Sozialbereich auf 7 Prozent begrenzt werden.

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