Mit Ende Corona-Maßnahmen wieder mehr Einbrüche

Hausratversicherungen –


Mit dem Ende der Corona-Verordnungen sind die Einbruchszahlen in Deutschland wieder angestiegen. Eine Darstellung des GDV suggeriert einen positiven Effekt auf die Zahl der Wohnungseinbrüche. Doch der eigene Widerspruch folgt schon kurz darauf.

Corona-Verordnungen wirkten positiv

Einbrecher

Einbruchszahlen sind eigentlich seit 2015 kontinuierlich gesunken

Mit den Corona-Verordnungen in den Jahren 2020 und 2021 sei die Zahl der Wohnungseinbrüche gesunken. Ein Rückgang, der vor allem bei den Versicherungen auf Wohlwollen gestoßen ist. Nach den „Corona-Jahren“ in 2022 stieg die Anzahl der Einbrüche wieder an. Die deutschen Versicherer zählten rund 80.000 Wohnungseinbrüche. „Pandemiebedingte Sondereffekte der letzten beiden Jahren haben sich 2022 nur noch geringfügig auf die Zahl der Einbrüche ausgewirkt“, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Ein Jahr zuvor lag die Zahl der Einbrüche bei rund 70.000 Fällen.

Homeoffice und Lockdown haben sich positiv auf die Einbruchszahlen ausgewirkt. Nach dem Ende der verordneten und mit Corona begründeten Maßnahmen blieben dennoch viele Menschen im Homeoffice-Bereich tätig. Das habe das Risiko für Einbrecher erhöht. Allerdings habe sich die organisierte Kriminalität auf diese Situation offenbar eingestellt.

Pro Einbruch 3.350 Euro Schaden

Mit der gestiegenen Zahl der Wohnungseinbrüche ist auch der entstandene Schaden angestiegen. Im Jahr 2022 mussten lt. GDV die Versicherer um gut 90 Millionen Euro mehr bezahlen als im Vorjahr. Insgesamt leisteten die Versicherer 280 Millionen Euro Schadenersatz nach Wohnungseinbrüchen. Der durchschnittliche Schaden pro Einbruch stieg im gleichen Zeitraum von 2.750 Euro auf den neuen Rekordwert von 3.350 Euro an.

Staatliche Förderung entfallen

Der GDV weist darauf hin, dass es vielen Einbrechern immer noch zu leicht fiele, sich Eintritt in die Wohnungen zu verschaffen. Vorsorge könnte jedoch helfen. Zwischen den Jahren 2015 bis 2021 sind die Einbruchszahlen kontinuierlich gesunken. Von 180.000 auf 70.000 Wohnungseinbrüchen. Mithilfe staatlicher Unterstützung haben viele Wohnungs- und Hausbesitzer während dieser Zeit in verbesserte Sicherheitstechnologie investiert. In diesem Jahr hat die Bundesregierung nun die Fördermittel für den Einbruchdiebstahlschutz eingestellt. Asmussen fürchtet nun eine Vernachlässigung des Einbruchschutzes, obwohl dadurch viele Fälle verhindert werden könnten. Schnell muss es gehen. Deshalb scheitert fast die Hälfte aller Einbruchsversuche aufgrund der zu lang benötigten Zeit, um ins Gebäude einzudringen.

GDV fordert entsprechende Vorschriften für Neubau

Zu den Schwachstellen eines Gebäudes zählen stets Türen und Fenster. Nach wie vor werden einbruchshemmende Türen und Fenster in Deutschland bei Neubauten noch immer nicht als Standard eingesetzt. Dafür fehlten noch immer die entsprechenden Vorschriften. Deshalb setze sich die Versicherungswirtschaft schon seit Jahren für eine verbesserte Mindestanforderungen bei der Verwendung von Fenstern und Türen ein. Dem GDV liegen nach deren Leseart das Wohlbefinden der Bewohner und deren Wertsachen besonders am Herzen. Erhöhte Mindestanforderungen würden „schwerwiegende traumatische Folgen eines unbefugten Eindringens in die engste Privatsphäre“ abwenden.

Gutes Beispiel für Lobby-Arbeit

Dass die Corona-Verordnungen explizit für einen Rückgang bei der Zahl der Wohnungseinbrüche gesorgt habe, kann so nicht pauschal behauptet werden. Die Zahlen sind lt. GDV schließlich seit 2015 bis einschließlich 2021 permanent rückläufig gewesen. Die Verminderung der Einbruchszahlen ist selbstverständlich im Interesse der Versicherer, da es sich schließlich mit dem vertraglich vereinbarten Schadenersatz um die Ausgabenseite handelt. Die Forderung nach erweiterten Bauvorschriften ist wiederum ein gutes Beispiel für Lobbyarbeit in der Regierung. Um selbst so wenig wie möglich für Einbruchsschaden aufkommen zu müssen, sollen die Bauherren eben mehr Geld ausgeben müssen, um sich somit vor „traumatisierenden Ereignissen“ zu schützen.

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