In 2019 weniger Beschwerdeeingänge beim Ombudsmann

Versicherungen –


Die im Jahr 2019 beim Versicherungsombudsmann eingegangenen Beschwerden waren gegenüber dem Vorjahr wiederholt etwas rückläufig.

Streit

Beim Ombudsmann gingen wiederholt weniger Beschwerden ein

Lebensversicherungen & Rechtsschutzversicherungen „top“

Offenbar gab es im Jahr 2019 weniger Streit zwischen Versicherern und ihren Kunden. Sollte es zu in einem Versicherungsfall oder zu Fragen rund um den Versicherungsvertrag zu „Missverständnissen“ kommen, steht quasi für Vermittlungsarbeit der außergerichtliche Ombudsmann zur Verfügung. Im Jahr 2019 gingen bei diesem Schlichter 16.928 Beschwerden seitens der Versicherungskunden ein, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus den von der Schlichtungsstelle veröffentlichten zahlen. Demnach ging die Beschwerdeanzahl gegenüber dem Vorjahr um rund 7 Prozent zurück. Rund 4.500 eingegangene Beschwerden wurden als unzulässig eingestuft. Der Trend des geringer werdenden Beschwerdeaufkommens wurde damit fortgesetzt.

Zu den Versicherungssparten mit einem relativ hohe Beschwerdeaufkommen zählen die Kfz-Versicherungen mit 1.500 Fällen in der Kfz-Haftpflicht und 1.400 Fällen in der Kfz-Kasko. Zur Sparte der Gebäudeversicherungen gingen beim Ombudsmann rund 1.300 Beschwerden ein. Ein deutliche höheres Aufkommen zählte der Versicherungsombudsmann mit rund 3.600 zulässigen Anträgen in der Sparte Lebensversicherungen. Der GDV setzte jedoch die Zahl der eingegangenen Beschwerden in die Relation der rund 90 Millionen bestehenden Versicherungsverträgen. Daher sei die Anzahl als sehr gering einzustufen. Rechtliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherer und Versicherungskunden gab es mit gut 3.550 eingegangenen Schlichtungsanträgen in der Sparte Rechtsschutzversicherung.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Eingang einer zulässigen Beschwerde betrug im Schnitt 77,2 Tage.

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