Im Jahr 2018 weniger Blitzschäden bei höherer Schadensumme

Gebäudeschutz –


Im Jahr 2018 zählten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer weniger Schäden durch Blitzeinschlag bzw. Überspannung. Allerdings stieg die Versicherungssumme und damit auch der Schaden pro Einzelfall deutlich an.

Blitzschlag

Jeder Blitz verursachte 2018 höhere Schäden als ein Jahr zuvor

Weniger Blitzeinschläge bei höherer Schadensumme

Wo der Blitz einmal rein schlägt, bleiben in der Regel nur Löcher, Fetzen und verkohlte Reste übrig. Ein Blitzableiter auf dem Dach würde einen Blitzschlag durchaus überstehen können, doch ein solcher Schutz gegen den direkten Einschlag ist z.B. für private Einfamilienhäuser bislang noch nicht verbindlich vorgeschrieben. Somit hat der „große Funke“ durchaus den freien Raum, sich seinen favorisierten Einschlagsort auszusuchen und auch kräftig Unheil anzurichten.

Nicht jeder Haushalt hat sein Gebäude und das innen befindliche Hab und Gut gegen Blitzschlag und / oder Überspannung versichert. Daher kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch nur die versicherten Blitzschäden beziffern und diese Lagen im Jahr 2018 bei rund 280 Millionen Euro. Der Schaden lag um rund 40 Millionen Euro höher als im Jahr 2017 und damit erreichte der Versicherungsschaden das gleich hohe Niveau wie zuletzt vor 15 Jahren.

Höherer Sachschaden bei weniger Blitzeinschlägen

Die Versicherungssumme ging zwar nach oben, dennoch zählten die Versicherer im Jahr 2018 insg. rund 10.000 weniger Fälle als ein Jahr zuvor. Insg. gingen 290.000 Versicherungsmeldungen aufgrund von Blitzeinschlag oder Überspannungsschaden ein. Der einzelne Blitzschaden wurde somit im Durchschnitt teurer. Im Jahr 2018 verursachte ein jeder Fall rund 960 Euro Schaden. Ein Jahr zuvor lag dieser bei ca. 820 Euro. Der GDV nennt als Grund für den Anstieg der einzelnen Versicherungssumme die „bessere Gebäudetechnik“. Beschädigte Geräte werden immer teurer und dazu zählen u.a. Steuerungen für Heizungen und zentrale Jalousie-Anlagen.

Versicherer übernehmen je nach Gebäude und Inhalt

Verursacht der Blitz Schäden am Gebäude bzw. an Gebäudeteilen, springt dafür die Wohngebäudeversicherung ein. Gedeckt sind auch fest installierte Elektronik wie z.B. die Heizungssteuerung. Fliegen die Dachziegel quer über das Grundstück, so kommt die Wohngebäudeversicherung auch für die Aufräumarbeiten auf. Für den „lockeren Inhalt“ eines Gebäudes steht die Hausratversicherung gerade. Zu den versicherten Gegenständen gehören u.a. TV-Geräte, Computer und weitere technische Ausstattungen.

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