Rentiert sich eine separate Glasbruchversicherung?

Glasbruchversicherungen-

Eine Glasburchversicherung kann auch als eine abgespeckte Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung bezeichnet werden. Viele Versicherungen bieten einen isolierten Versicherungsschutz für Glasbruchschäden an. Doch nicht jedes Glas ist in den Versicherungsleistungen mit abgedeckt.

Glasbruch
Solo-Schutz Glasbruch sinnvoll?

Um die Glasbruchversicherung wird viel diskutiert. Sie gehört zu den umstrittensten Versicherungen in der Risikosparte. Die Meinungen gehen zwischen „äußerst sinnvoll“ und „völlig überflüssig“ auseinander.

In der Regel lassen sich Glasbruchversicherungen in einer Police als Zusatzleistungen ergänzen. Eine Deckung von Glasschaden kann z.B. in eine Hausratversicherung integriert werden.

Für Schäden an Fensterscheiben würde auch eine Gebäudeversicherung aufkommen, gehören Fensterflächen bereits zu den Bestandteilen des Wohngebäudes.

Unterschiede bei den Schadenursachen
Die zerbrochene Fensterscheibe als Beispiel würde die Glasversicherung in jedem Fall ersetzen. Bei der Wohngebäudeversicherung ist jedoch die Schadenursache ausschlaggebend.

Analog zu den allgemeinen Schadenursachen würde die Gebäudeversicherung den Glasschaden am Fenster nur begleichen, wenn Sturm, Hagel, Leitungswasseraustritt oder ein Brand die Ursache waren (ggfs. inkl. separat abgeschlossener Elementarschäden).

Für den Glasbruchanteil innerhalb der Haushaltsversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen.

Glasbruchversicherung ist nicht Glasversicherung

Der Wortbestandteil „Bruch“ darf im Schadenfall nicht vergessen werden. Ein Gegenstand muss für den Ersatzanspruch tatsächlich zerbrochen sein. Lediglich oberflächliche Beschädigungen (Fensterkratzer, Abplatzungen) sind nicht gedeckt.

Vieles im Haushalt, bzw. am Gebäude besteht aus Glas, doch nicht alles aus diesem Material ist automatisch mitversichert.

Zu den versicherten Glasgegenständen gehören z.B. Flächenglas bei Fenstern, Türen, Glastische und auch Wintergärten. Individuell könnten von den Versicherern ggfs. Ceranfelder und Aquarien gehandhabt werden. Das gilt ebenso für Scheiben aus Kunststoff, die u.a. für Duschkabinen sehr häufig Einsatz finden.

Grundsätzlich sind Hohlkörpergegenstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen u.a. Vasen und andere gläserne Behälter. Ebenso können Leuchten sowie Geschirr nicht mit eingeschlossen werden.

Glasbruchversicherungen in Einzelfällen empfohlen

Die Glasbruchversicherung als Einzelpolice würde sich z.B. für den Schutz von Wintergärten rentieren. Wer allerdings bereits eine Police der Wohngebäude- oder Hausratversicherung in der Schublade liegen hat, kann die bereits gültigen Leistungen überprüfen und ggfs. mit der Gesellschaft individuelle Anpassungen vereinbaren.

Ein separater Abschluss würde das Preis-Leistungs-Verhältnis als eher ungünstig erscheinen lassen.

Quelle: Gothaer Tipps

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