Heizöltank übergelaufen: Lieferant trägt Verantwortung

Haftpflicht –


Wenn dem Heizöllieferanten das Missgeschick passiert, den Tank überlaufen und Öl ins Erdreich versickern zu lassen, dann könnte dem Tankbesitzer durchaus eine Teilschuld zugewiesen werden, falls vorhandene Messgeräte und Begrenzer außer Betrieb sind.

Justiz

Heizöltanks und Messgeräte müssen regelmäßig gewartet werden

Für Schaden kommt Kfz-Haftpflichtversicherung Öllieferant auf

Ein Leck in einem Heizöltank samt ausgetretenes und im Erdreich versickertes Öl geht zulasten des Tankbesitzers, bzw. -betreibers. Eine Teilschuld kann der Heizöltank-Besitzer auch dann erhalten, wenn dem Öllieferanten beim Betanken das Heizöl überläuft weil Messanzeige und Begrenzer außer Funktion sind. So ein Fall ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorm Landgericht Arnsberg verhandelt worden, nachdem ein beim Befüllen übergelaufener Heizöltank einen Sachschaden von rund 25.000 Euro zur Folge hatte. In diesem Fall befand sich der Heizöltank eines Kindergartens außen im Erdreich und der durch das versickerte Öl verursachte Schaden wurde vom Umwelt-Haftpflichtversicherer in erster Linie gedeckt. Allerdings war der Versicherer der Ansicht, dass der Öllieferant die Verantwortung trägt und somit für die Schadenskosten seine Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen müsse. Der Kfz-Versicherer war jedoch anderer Ansicht und das Landgericht Arnsberg fällte Anfang Dezember 2018 ein entsprechendes Urteil (4 O 31/18).

Das Landgericht ist demnach der Ansicht, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer des Heizöllieferanten durchaus für den Schaden aufkommen müsse. Der Schaden sei beim Gebrauch des Tankwagens eingetreten. Dem Fahrer und somit auch Öllieferanten könne eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden, da ihm von einer Mitarbeiterin des Kindergartens mitgeteilt wurde, dass die Tankanzeige defekt sei. Der Lieferant unterließ die Kontrolle, füllte die bestellte Menge ein und verließ sich ausschließlich auf den Grenzwertgeber, welcher ein komplette Befüllung des Tanks anzeigte.

Dennoch lief das Heizöl über, verteilte sich über die Pflastersteine und versickerte im Erdreich. Erst dann stellte sich heraus, dass der Grenzwertgeber ebenfalls nicht funktionierte. Das Landgericht ist der Ansicht, dass sich der Öllieferant bei der Befüllung des Heizöltranks nicht „blind auf den Grenzwertgeber verlassen“ dürfe. Mit einem Ausfall technischer Einrichtungen müsse stets gerechnet werden. Der Lieferant hätte sich vorab vergewissern müssen, ob der Tank überhaupt die bestellte Menge Heizöl aufnehmen könne.

Teilschuld für Betreiber des Heizöltanks

Dennoch ging der Schaden nicht vollständig zulasten des Heizöllieferanten. Das Gericht teilte dem Träger des Kindergartens eine Teilschuld zu. Dieser sei für den ordnungsgemäßen Zustand des Tanks verantwortlich und dazu gehörten auch die Messgeräte bzw. -anzeigen. Derartige Mängel weisen eine ungenügende Wartung der Anlage auf. Das Landgericht wies dem Träger des Kindergartens ein Drittel anteiliges Mitverschulden zu und dies ist auch der Teil, der von der Umwelt-Haftpflichtversicherung zu tragen sei.


Heizölkosten inkl. Anlieferung berechnen:

Heizölpreise DE

Kosten & Leistungen Privathaftpflichtversicherung berechnen

Jetzt Online-Tarifvergleich Privathaftpflicht nutzen:

Haftpflichtschutz

  • Kostenlos Wunschtarife vergleichen
  • Schutz mit Deckungssumme bis 50 Mio. €
  • Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Ausführlicher Tarif- & Leistungsvergleich
  • Einfacher & schneller Online-Abschluss

Wohnort, gewünschte Leistungen eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.

Jetzt vergleichen!
970x250

Schreibe einen Kommentar