Wärmepumpen brauchen erweiterten Versicherungsschutz
Der Einbau einer Heizungspumpe ins Gebäude erfordert für den vollumfänglichen finanziellen Schutz evtl. die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung. Versicherungskunden sollten bei ihrem Versicherer nachfragen.
Überblick
Beim Versicherer anfragen

Umbau Heizung auf Wärmepumpe könnte erweiterte Versicherung benötigen
Die im Raum stehende Gesetzgebung für den erzwungenen Einbau einer Heizung mit einem hohen Anteil sog. erneuerbarer Energie würde bei Realisierung nicht nur ggfs. eine Vollsanierung des Gebäudes erfordern, sondern auch noch eine gesonderte Versicherung. Dies könnte der Fall sein, wenn die Wahl des Heizsystems auf eine Wärmepumpe fällt.
Wohngebäudeversicherung müsste ggfs. erweitert werden
Die Wärmepumpe erforderte für die Absicherung aller Gefahren einen passenden Versicherungsschutz, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Versicherungsnehmer sollten sich bei ihrem Versicherer informieren, ob eine Heizungspumpe vollumfänglich für den Schadenersatz einbezogen ist.
Eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung kommt nicht für Schäden durch Diebstahl, Vandalismus und auch technische Defekte am Gerät auf, so die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, Anja Käfer-Rohrbach. Doch es gibt für die Wohngebäudeversicherung Zusatzbausteine, welche auch für Solarthermie-Anlagen zum Tragen kommen.
Versicherungsschutz für Gesamteinheit Wärmepumpe
Zum Versicherungsbereich einer Wohngebäudeversicherung gehören alle fest eingebauten Gegenstände und dazu zählt auch eine Heizungsanlage. Wärmepumpen im Garten können in dem Fall mitversichert sein, wenn diese mit der im Gebäude befindlichen Anlage eine technische Einheit bilden. Zu den Sachschaden-Abdeckungen gehören zum Standard Sturm, Leitungswasser, Überspannung, Feuer und Blitzschlag. Es sind auch Policen im Markt, die auch Schäden durch Bedienungs- und Konstruktionsfehler oder Diebstahl mit abdecken.
Diebstahlschutz nur wenn bereits montiert
Befindet sich das Gebäude noch im Rohbauzustand und die Wärmepumpe ist bereits montiert, dann gelten hier die Standards nichts. Für diese Situation braucht der Bauherr oder Bauträger eine Bauleistungsversicherung, die im Falle auch gegen Vandalismus und Diebstahl einspringt. Die Anerkennung eines Schadenersatzes für Diebstahl komme jedoch nur in Frage, wenn die Wärmepumpe bereits fest mit dem Haus verbaut ist, so Käfer-Rohrbach.
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