Versicherungspflicht für Wohngebäude (noch) nicht in Sicht

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Obwohl die Schäden an Gebäuden durch Unwetter zunehmen, ist eine Versicherungspflicht für Wohngebäude nicht in Sicht. Erste Einschränkungen bei den finanziellen Hilfen wurden jedoch schon beschlossen.

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Versicherungen für Wohngebäude

Obwohl Unwetter wie Starkregen und Stürme und daraus resultierenden Hochwasser regelmäßig für enorme Schäden an Wohngebäuden anrichten, gilt im Bundesgebiet nach wie vor keine Versicherungspflicht für Wohngebäude. Regelmäßig weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auf die finanziellen Risiken durch Naturgewalten hin und auch auf die steigenden Kosten bzw. Versicherungsleistungen.

Eine Versicherungspflicht für Wohngebäude ist derzeit auch nicht in Aussicht gestellt. Allerdings reagiert bereits das Land Bayern mit diversen Einschränkungen bei Soforthilfen nach einem eingetretenen Gebäudeschaden durch Hochwasser. Ab Juli 2019 sollen Geschädigte nur noch mit einer Soforthilfe rechnen können, wenn das betroffene Wohngebäude versichert ist. Dabei wird vorausgesetzt, dass das Gebäude auch versicherbar gewesen ist.

Selbst wenn die Gebäudeversicherer die Schäden an Wohngebäuden lt. GDV relativ schnell ersetzen, stellen die gewährten Soforthilfen nach einem Gebäudeschaden eine wertvolle finanzielle Überbrückung dar.

Aus politischer Sicht steht Pflichtversicherung noch aus

Auf politischer Ebene stand die Pflichtversicherung für Wohngebäude bereits zur Debatte. Allerdings braucht es für eine verbindliche Umsetzung einer Versicherungspflicht auch eine Einigung zwischen den politischen Lagern. Aus diesem Grund steht eine Pflichtversicherung für Wohngebäude derzeit nicht in greifbarer Nähe.

Für den Eigentümer stellte sich jedoch nicht die Frage, ob sich die Politik auf eine Pflichtversicherung für Wohngebäude einigen können oder nicht, sondern wie es finanziell bestellt ist, falls Starkregen, Blitzeinschlag oder Sturm für einen erheblichen Schaden am Gebäude gesorgt haben. Die ggfs. gewährte finanzielle Unterstützung vom Bundesland hilft über das „Gröbste“ hinweg, sieht jedoch keinen Ersatz für die tatsächlich entstandenen Schäden vor.

Die Wohngebäudeversicherung leistet für Schäden am Gebäude durch Leitungswasser, Überspannung, Blitzschlag, Orkan, Hagelschlag und Feuer. Ersatz für Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen und Hochwasser leistet die Elementarschadenversicherung, eine Leistungserweiterung der Wohngebäudeversicherung.

Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung hängen u.a. vom Alter des Gebäudes, der Lage und der Bauart ab. Daher kann eine pauschale „Hausadresse“ für die Beitragshöhen einer Wohngebäudeversicherung nicht angegeben werden.
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