Versicherer altmodisch oder einen Schritt voraus? – Berechnung in D-Mark

Wohngebäudeversicherungen – Gothaer

Der Euro war noch nie „des Deutschen liebstes Kind“. Der Übergang von der D-Mark zum Euro wurde überwiegend von der Politik bejubelt, die Begeisterung der Bürger hielt sich dagegen in Grenzen. Die Rufe nach der „guten alten D-Mark“ erhalten während der Finanzkrise kräftigen Aufwind. Viele würden gerne den Euro am liebsten noch heute „dankend“ zurückgeben.

Wer hätte das gedacht, dass ausgerechnet Versicherer, die stets am Zahn der Zeit bleiben müssen, im Bereich der Gebäudeversicherungen noch mit der Mark aus der Zeit des Kaisers Regierung rechnen?

Zur sog. Versicherungssumme 1914 wird der Neuwert einer Immobilie unabhängig vom tatsächlichen Alter, mit der damals gültigen Währung Mark bestimmt. Obwohl die monaltichen Beitragszahlungen für eine Gebäudeversicherung in Euro bezahlt werden und der Schadenersatz ebenfalls in Euro geleistet wird, ist der Sinn der Versicherungssumme 1914 auf den ersten Blick in Frage gestellt.

Hauptanliegen der „Zeitreise“ ist die Vermeidung einer Unterversicherung. Seit 1914 sind die Baukosten ständig angestiegen. Die Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung sollte so dimensioniert werden, dass bei einem Komplettschaden ein Ersatz für ein aktuell vergleichbares Haus geleistet werden kann. Mit den steigenden Baukosten wird die erforderliche Anpassung der Schadensumme durch das Verfahren des gleitenden Neuwertes sicher gestellt.

Jährliche Neuberechnung des Anpassungsfaktors zum gleitenden Neuwert

Gothaer
D-Mark als alte und
neue Basis für Versicherungen

Die Versicherungsgesellschaften orientieren sich zur Bestimmung der Prämien sowie der Versicherungssumme an die alte Währung Mark. Was der Kunde im Endeffekt für Beitragszahlungen zu leisten hat, wird durch den jährlich neu bestimmten Anpassungsfaktor (APF) berechnet. Der APF wird mit der Versicherungssumme 1914 multipliziert. Damit werden dem „gleitenden Neuwert“ für eine Immobilie stets die theoretischen Kosten für einen Neubau übertragen.

Bestimmt wird der Anpassungfaktor jährlich vom Versichererverband GDV. (APF 2011 bei 15,31). Die Wahl des Jahres 1914 hat historische Gründe. Vor der großen Inflation und der Währungsreform war 1914 das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen.

Der gleitende Neuwert mit Anpassungfaktor ist kein Zwang, aber…

Eine Immobilie kann auch durch eine Gebäudeversicherung versichert werden, die eine fixierte Versicherungssumme vorsieht. Die Gefahr in eine Unterversicherung abzugleiten ist jedoch sehr groß. In der Regel steigen die Baupreise jährlich an.

Sollte das versicherte Gebäude komplett in Schutt und Asche gelegt werden, erhält der Eigentümer bei der Unterversicherung lediglich den verhältnismäßigen Versicherungswert zur festgelegten Summe. In der Praxis würde der ersetzte Schaden nicht für einen Wiederaufbau (Neubau) des Gebäudes im vergleichbaren Wert ausreichen.

Fehler bei der Wertfestlegung vermeiden

Eigentümer von versicherten Immobilien glauben sich in Sicherheit, wenn Versicherungs- und Prämiensummen auf „Versicherungssumm 1914“ und „gleitender Neuwert“ gesetzt sind. Sollte sich bei der Erstberechnung des Neuwertes ein Fehler eingeschlichen haben, rettet auch die jährliche Anpassung (APF) nicht vor der drohenden Unterversicherung.

Sind z.B. die aktuellen Neubaukosten zur Bestimmung zu niedrig angesetzt worden, wird der Fehler Jahr für Jahr weiter gereicht.

Versicherungsnehmer haben das Recht, sich zur Berechnung, bzw. Bestimmung der Neubaukosten, die unterstützende Beratung der Versicherung einzuholen. Gibt der Versicherer u.a. eine Hilfe durch die Ausgabe von Ausfüllbögen zur Wertermittlung aus, brauchen diese lediglich korrekt ausgefüllt zu werden.

Der Versicherer verzichtet damit automatisch auf den späteren Einwand einer Unterversicherung.

Gebäudeversicherung der Gothaer

Gothaer
Gothaer Versicherungen

Ermittlungsbögen für die Wertermittlung eines Gebäudes hören sich kompliziert an. Zugegen, es erfordert ein wenig Zeit, um alle Positionen korrekt auszufüllen. Inzwischen haben aber manche Versicherer den „einfachen Weg“ gewählt.

Der Versicherungsschutz wird an die Größe der Wohnfläche gebunden. Eine simple Ermittlung der Wohnfläche in Quardratmeter reicht aus, um auch das Haus richtig zu versichern.

Eine bereits seit Jahren bestehende Gebäudeversicherung wird gerne mal übersehen, wenn nachträgliche Baumaßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählen u.a. bereits Wintergärten auf der ehem. Terrasse oder die Erweiterung durch Fußbodenheizungen in bestimmten Räumen.

Der Wert des versicherten Objekts erhöht sich. Somit steigen auch die theoretischen Bauskosten für den (Ersatz-) Neubau. Derlei Baumaßnahmen, besonders Umbauvorhaben und Modernisierungspläne, sollte vorweg der Versicherung angekündigt werden.

Infos zur Unfallversicherung der Gothaer

Die Gothaer Versicherungs-Angebote im Überblick

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Bild: tarifometer24.com

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