Unfallversicherung: Meldepflichtige Unfälle in 2018 angestiegen
Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ist im Jahr 2018 insgesamt wieder etwas angestiegen.

Anstieg der meldepflichtigen Fälle in gesetzlicher Unfallversicherung
Überblick
Todesfälle während der Arbeit ging leicht zurück
Im Jahr 2018 ging die Zahl der Unfälle im Umfeld der Berufstätigkeit insgesamt nach oben, die ausgezahlten Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung erreichten allerdings einen neuen Tiefstand. 430 Unfälle mit Todesfall zählte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Jahr 2018. Ein Rückgang um 21 Todesfälle gegenüber dem Vorjahr. Gestiegen sind dagegen die tödlichen Unfälle auf dem Arbeitsweg, von 280 im Jahr 2017 auf 311 Unfälle im Jahr 2018.
Innerhalb der vergangenen zwei Jahrzehnten ging die Zahl der tödlichen Unfälle im Arbeitsbereich deutlich zurück. Im Jahr 1995 lag die Zahl der zu beklagenden Todesfälle um rund dreifach so hoch wie im Jahr 2018. Bis zur Jahrtausendwende sank die Zahl auf rund das Doppelte ab.
Während das Aufkommen der tödlichen Unfälle auf dem Arbeitsweg auf langfristige Sicht ebenfalls rückläufig war, kam es im vergangenen Jahr dennoch zu einem Anstieg um 31 Fälle. Im Jahr 1995 zählte DGUV noch rund 900 tödliche Wegeunfälle. Unterm Strich kamen im Jahr 2018 jedoch mehr Menschen auf dem Hin- bzw. Rückweg und während der Arbeit ums Leben als ein Jahr zuvor.
Zahl der neuen Unfallrenten sinkt kontinuierlich ab
Die gesetzliche Unfallrente kann angesichts ihrer finanziellen Leistungen nach einem Unfall im Arbeitsumfeld durchaus als eine „Alibi-Versicherung“ bezeichnet werden. Darüber hinaus sank die Zahl der neuen Unfallrente innerhalb eines laufenden Jahres deutlich ab. Im Jahr 2000 kamen knapp 33.000 neue Unfallrenten hinzu und im Jahr 2018 waren es lediglich gut 18.000 neue Rentenzahlungen.
Die erste Hürde für einen „genehmigten“ Anspruch auf Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) besteht bereits in der Anerkennung der Berufstätigkeit als Auslöser für das körperliche Leiden. Ist eine Berufskrankheit nicht gelistet, hat der Anwärter nur sehr geringe Chancen auf Leistungen aus der GUV. Die Höhe der genehmigten GUV-Rente bemisst sich am Jahresarbeitsverdienstes und dieser wird gebildet aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Eintreten des Falls. Ausschlaggebend für die Rentenhöhe ist u.a. der Grad der Invalidität. Beträgt diese weniger als 20 Prozent, hat der Anwärter keine Aussichten auf Rentenleistung. Die GUV ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und deshalb können Arbeitnehmer auch nicht „freiwillig“ auf sichere Beiträge und theoretische Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verzichten.
Private Unfallversicherung leistet bereits ab 1 % Invalidität
Die Höhe der Beiträge einer GUV richtet sich nach einer sog. Gefahrklasse des Berufs, während die private Unfallversicherung (PUV) in der Regel noch das Alter des Versicherungsnehmers berücksichtigt. Allerdings stehen dem Kunden einer PUV meist schon Rentenleistungen ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent zu. Die Auszahlung der zugesprochenen Rentenleistung kann in der privaten Variante zwischen einer laufenden Rente und einer einmaligen Leistung gewählt werden. Diese Option steht dem alleinig Pflichtversicherten nicht zu.
Kosten & Leistungen Private Unfallversicherung berechnen
Jetzt den kostenlosen PKV-Vergleichsservice nutzen:

- Freie Wahl der gewünschten Invaliditätsrente
- Optionale Auswahl einer Unfall-Rente
- Unfallschutz für Singles und Familien
- Unverbindliche und kostenfreie Angebotserstellung
- Auf Wunsch individuelle Beratung
Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.
