Sinkende Soforthilfen bei ansteigendem Starkregen

Wohngebäudeversicherungen –


Mit den immer häufiger auftretenden und ausgedehnteren Starkregen steigen auch die an Wohngebäude verursachten Schäden. Die staatlichen Soforthilfen fallen je nach Bundesland sehr karg aus und teilweise gibt es für Betroffene keinen einzigen Euro mehr.

Hochwasser

Mit dem Ansteigen der Naturgefahren sinken die Leistungen aus der Soforthilfe

Staatliche Soforthilfen teils nur in Härtefällen

Der wichtigste finanzielle Schutz für das Eigenheim ist die Wohngebäudeversicherung und diese angesichts der immer stärker werdenden und häufiger auftretenden Naturgewalten gleich mit einer sog. Elementarschadenversicherung ausgestattet. Nach wie vor können viele Eigenheimbesitzer keine derartige Police vorweisen und nur die wenigsten davon besitzen ein „unversicherbares“ Gebäude. Manche Eigenheimbesitzer mögen sich auch auf den Staat verlassen, nach dem Motto: „Der wird schon aushelfen, wenn mit das Wasser bis zur Kellerdecke steht“. Doch so einfach geht diese Kalkulation nicht auf. Einmal handhaben die Bundesländer diese oft als „Soforthilfeprogramme“ bezeichneten staatlichen Hilfen sehr unterschiedlich und Bayern z.B. hat die pauschale Hilfe bis auf Ausnahmefällen so gut wie abgeschafft.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die durch Hochwasser und Starkregen an Häusern, Gewerbe- und Industriebetrieben und Hausrat im Jahr 2018 verursachten Schäden auf rund 500 Millionen Euro. Mehr als die Hälfte der Deutschen sei allerdings nicht gegen derartige Schadenfälle versichert. Zwar besitze eine Mehrheit davon ein Wohngebäudeversicherung, allerdings ohne die Option für „erweiterte Naturgefahren“ (Elementarschadenversicherung). Hochwasser und Starkregen fallen darunter. Betroffen seien vor allem Policen, die bereits zehn Jahre oder älter sind.

Die Regionen mit den meisten Starkregen

Der GDV stellte für die 16 Bundesländer die Gemeinden mit den bisher meisten Starkregenstunden, die entstandenen Schäden und die Voraussetzungen für staatliche Hilfen zusammen. So zählte Felberg im Breisgau (Baden-Württemberg) mehr als 64 Stunden Starkregen seit 2001. Für private Eigenheimbesitzer zahlt das BW maximal 500 Euro pro Person und höchstens 2.500 Euro pro Haushalt. Voraussetzung für diese Soforthilfe ist, dass Betroffene über nicht mehr als 25.600 Euro (Single) bzw. 51.200 Euro (Ehepartner) Einkommen verfügen. Asc hau im bayerischen Chiemgau hält mit 115 Stunden Starkregen sogar den bundesweiten Rekord. Doch ausgerechnet in Bayern wurden zum 01. Juli 2019 die sog. staatlichen Soforthilfen grundlegend abgeschafft. Lediglich für „besondere Härtefälle“ sollen noch diverse Gelder fließen. Ein Härtefall sei dann gegeben, wenn sich der Eigenheimbesitzer erfolglos um eine Versicherung bemühte oder die Versicherung zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde.

Hier finden Sie die Aufstellung zu den Starkregenfälle und Bedingungen für Soforthilfe in sämtlichen Bundesländern.

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