Informationen Wohngebäudeversicherung – Schutz & Leistungen

Risikoversicherungen – Wohngebäudeversicherung-

Die Wohngebäudeversicherung deckt die Risiken von Schäden am Wohngebäude und die im Grundstück liegenden Nebengebäude (Garagen, Geräteschuppen, etc.) gegen Sturm, Hagel, Wasserschäden und Blitzschlag.

Wohngebäudeversicherung – Wert, Hab und Gut finanziell absichern

Als Eigentümer kennen Sie sicher ganz genau den Wert Ihrer Immobilie, ganz besonders wenn das Wohngebäude jüngst fertiggestellt wurde und ggfs. noch ein Immobilienkredit zu tilgen ist. Es besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für Häuser und Wohnungen im Privatbereich.

Dennoch kann ein fundamentaler Schaden am Gebäude, die eine sofortige Reparatur erfordert, enorme Kosten verursachen. Im schlimmsten Fall ist das Haus nach einem kapitalen Schaden nicht mehr bewohnbar und die Wiederherstellung des Wohngebäudes würde mehr Geld verschlingen als zur Verfügung steht.

Welche Gebäude sichert die Wohngebäudeversicherung?

Für den beweglichen „Inhalt“ der vier Wände ist die Hausratversicherung zuständig. Alle Gegenstände die direkt mit der Bausubstanz zusammenhängen, oder fest, also nicht beweglich verbaut sind, gehören in den Versicherungsbereich der Wohngebäudeversicherung. Carports, Garagen, Wintergärten und Gartenhäuser können ebenfalls zum Schutzbereich der Wohngebäudeversicherung gezählt werden. Sämtliche Gebäude oder Gebäudeteile werden im Vertrag der Wohngebäudeversicherung festgehalten.

Zur Wohngebäudeversicherung können sogar Werkzeuge, Hilfsmittel und Einrichtungen die zur Instandhaltung des Gebäudes dienen, mit einbezogen werden. Weitere Optionen und Leistungs-Erweiterungen sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, können aber in der Regel mit der Versicherung individuell ausgehandelt werden.

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherungen werden meist mit einem Wasserschaden in Verbindung gebracht. Schäden durch Leitungswasseraustritt zählt zu den häufigsten auftrenden Versicherungsschäden. Die Leistungen der Wohngebäudeversicherungen weit mehr Schadens-Ursachen die das Wohngebäude betreffen. Die Standard-Leistungen einer Wohngebäudeversicherung sind u.a.:

  • Leitungswasserschaden

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Überschwemmungen

  • Erdbeben und Lawinen

Schäden durch Naturereignisse, bzw. Elementarschäden, wie z.B. Überschwemmungen sind regional unterschiedlich und müssen entsprechend individuell behandelt werden. In gefährdeten Gebieten sind in der Regel die Beiträge für bestimmte Elementarschäden erhöht, bzw. die Leistungen können im Extremfall sogar ausgeschlossen sein.

Hier rentiert sich der unabhängige Vergleich der Wohngebäudeversicherung zur Region ganz besonders. Wenn eine Versicherungsgesellschaft die Anfrage zur Wohngebäudeversicherung bezüglich der akuten Überschwemmungsrisiken ablehnen sollte, dann könnte eine andere Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz trotzdem übernehmen. Vergleichen Sie einfach die Angebote einer Wohngebäudeversicherung.

Grundsätzlich können Einzel-Leistungen wie Sturm-, Feuer- und Hagelschäden zur Wohngebäudeversicherung auch separat abgeschlossen werden. Sie sind nicht auf ein Komplett-Paket angewiesen, welche ggfs. Versicherungsleistungen enthält, die Sie gar nicht benötigen.

Übernahme vorhandener Wohngebäudeversicherung beim Immobilienerwerb

Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Neubesitzer über. Die Wohngebäudeversicherung kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Wenn Sie als Neubesitzer der Immobilie nichts verschenken wollen, dann empfiehlt es sich, die Wohngebäudeversicherung erst zum Jahresende zu kündigen, da der Versicherungsgesellschaft der volle Jahresbeitrag zusteht, auch wenn Sie z.B. schon im April oder Mai kündigen sollten.

Wie hoch ist die Versicherungssumme Wohngebäudeversicherung?

Eine sog. Unterversicherung ist grundsätzlich schädlich. Die Gesellschaft der Wohngebäudeversicherung ist berechtigt, die Entschädigung im Schadensfall zu kürzen, sollte sich herausstellen, dass die Immobilie mehr Wert ist, als im Vertrag angegeben.

Beim Versicherungsabschluss sollte möglichst der reale Wert des Wohngebäudes ermittelt werden. Besonders beim Kauf der Immobilie ist darauf zu achten, dass sich der Wert des Wohngebäudes im Laufe der Zeit erhöhen kann.

Sollte z.B. eine Schaden von 15.000,- Euro auftreten und die Versicherungssumme für das Wohngebäude beträgt 200.000,- Euro, wobei der Wert des Wohngebäudes inzwischen auf 400.000,- Euro angestiegen ist, dann besteht eine 50% -ige Unterversicherung. Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, den Schaden von 15.000,- Euro ebenfalls mit nur 50%, also mit lediglich 7.500,- Euro, zu ersetzen.

Eine steigende Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung ist ein Standard, der zwar nicht gewählt werden muss, aber dennoch sehr zu empfehlen ist.

Unterversicherung zur Wohngebäudeversicherung vermeiden

Einige Versicherungsgesellschaften bevorzugen die Bestimmung der Versicherungssumme auf Basis der Wohnfläche (in Quadratmeter). Beim sog. Wohnflächenmodell wird das Haus nach Ausstattung und Typ eingestuft. Vergleichen Sie zu diesem speziellen Thema die unterschiedlichen Angebote der Versicherungsgesellschaften.

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