Ein Grundstock von Versicherungen für Azubis

Versicherungen als Azubi-


Raus aus der Schule, die letzten Ferien zumindest in einer gekürzten Variante genossen und schon geht’s los. Anfang September ist Termin für den Berufseinstieg als Auszubildender. Schon Wochen vorher sind wohl in einigen Haushalten eine Menge Info-Material von Versicherern eingeflogen, die ihre „überlebensnotwendigen“ Versicherungsprodukte ausführlich anpreisen.

Versicherungsschutz

Azubis sind „versicherungstechnisch in einer Übergangsphase“ – Ein Zuwenig kann Risiken bergen

Für viele Schulabgänger wird ab dem kommenden Montag ein „anderer Wind pfeifen“. Die Lehre beginnt und mit dem Eintritt ins Berufsleben ändern sich nicht nur der tägliche Rhythmus zwischen Aufstehen und zu Bett gehen, sondern auch die lauernden Risiken für Gesundheit und Finanzen.

Pflicht oder freiwillig, sinnvoll oder überflüssig? Mit dem neuen Lebensabschnitt als Azubi rollen ohnehin schon einige neue Dinge auf einen zu.

Neben dem Ausbildungsvertrag kommen noch ein ganzer Papierschwung von der Rentenkasse, der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine Menge „Datenblätter“ zu den unterschiedlichen Privatversicherungen in die Akten. Doch nicht jede Versicherung ist nicht unbedingt sinnvoll zum Berufseinstieg, andere jedoch gelten als unbedingt notwendig.

Stiftung Warentest und Verbraucherschutzverbände raten zu einem Grundstock, der das Notwendigste abdecken kann.

Die Krankenkasse spielt von Beginn an gleich mit

Die gesetzliche Krankenversicherung tritt mit dem Start als Lehrling automatisch in Kraft. Der bisherige Versicherungsschutz im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung erlischt. Ab jetzt zählt eine eigene Mitgliedschaft inkl. der fälligen Beiträge. Noch vor einigen Jahren waren die „preislichen Unterschiede“ zwischen den zahlreichen Krankenkassen teils erheblich. Aufgrund der Gesundheitsreform und mit der Schaffung des gemeinsamen Fonds sind die Beitragszahlungen zumindest angeglichen.

Einen Unterschied wird es spätestens dann geben, wenn die eigene Krankenkasse zusätzliche Beiträge erhebt. Dieser Posten kann individuell hinzukommen und letztendlich den Gesamtbeitrag deutlich anheben. Andere Kassen bieten Erstattungen oder über die Regelsätze hinausgehende Extraleistungen an. An diesem Punkt könnten die ohnehin meist klammen Azubis einen Pluspunkt für ihre Finanzen setzen. Wer als Auszubildender den Gesundheitsschutz deutlich erweitern möchte, kann die Gesetzliche mit einer Krankenzusatzversicherung erweitern (z.B. Zahnzusatzversicherung, Krankenhaustagegeld, etc.).

Berufsunfähigkeitsschutz für Azubis ein „Kompromiss“

Der Staat sieht für Berufstätige, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, im besten Fall eine Erwerbsminderungsrente vor. Azubis stehen mit schlechten Karten da, denn für diese Berufsgruppe greift der gesetzliche „Schutz“ überhaupt nicht. Erst nach mindestens 5 Jahren Beitragszahlungen kann in einem Ernstfall überhaupt erst an einen entsprechenden Antrag gedacht werden.

Für Berufseinsteiger ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) durchaus sinnvoll. Die meisten Gesellschaften bieten für junge Menschen einen gesonderten Tarif mit günstigen Beiträgen an. Der Haken: In der Regel erfolgt erst eine Leistung, wenn der Versicherte gar keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann (Erwerbsunfähigkeitsklausel).

Nach Abschluss der Lehre kann die BU in einen Vertrag umgewandelt werden, der auch Leistungen bei „einfacher“ Berufsunfähigkeit vorsieht. An diesem Punkt können Interessierte gleich beim Vergleich einen Augenmerk auf eine ggfs. vorhandene Nachversicherungsgarantie werfen. Wird diese mit angeboten, so kann der Versicherungsnehmer die Vertragsleistungen erhöhen, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu lassen.

Privater Haftpflichtschutz auch für Azubis ein Muss

Wenn das Familienmitglied durch den Beginn der Lehre auf eigenen Füssen steht und auch noch das 18. Lebensjahr erreicht hat, sollte sich auch um eine eigene Privathaftpflichtversicherung gekümmert werden. Was für die ganze Familie (mit jungen Kindern) fundamental ist, sollte auch für einen alleinstehenden Auszubildenden nicht vernachlässigt werden.

Die Privathaftpflicht sollte eigentlich eine Standard-Versicherung in jedem Haushalt sein. Die finanziellen Risiken stehen in keinster Weise in Relation zur möglichen Schadensursache. Bereits ein kleiner Fehler kann eine Lawine auslösen, die den Verursacher das ganze Leben lang verfolgen kann.

Wenn bereits eine Haftpflichtversicherung für den Haushalt vorhanden sein sollte, gilt es zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt die einzelnen mitversicherten Familienmitglieder aus dem Schutzbereich herausfallen. Es gilt zu unterscheiden, ob der Auszubildende eine eigene Wohnung bezogen hat, vorher schon anderweitig berufstätig gewesen ist, oder sogar bereits verheiratet ist. Die Versicherungspolicen sind individuell und müssten meist nach Jahren erst einmal wieder „in Erinnerung“ geholt werden.

Sollte der Azubi eine eigene Haftpflicht abgeschlossen haben, obwohl er noch im Rahmen der Familie mitversichert ist, kann der „entstandene Schaden“ nur ein Bruchteil so groß sein („Doppelt gemoppelt hält hier nicht besser“), als wenn irrtümlicher Weise an einem bestehenden Versicherungsschutz geglaubt würde.

Altersvorsorge wichtig aber kaum realisierbar

Die Gesellschaften sprechen (natürlich) von einem „frühest möglichen“ Start der privaten Altersvorsorge. In Bezug auf Beiträge bzw. Leistungen haben sie auch recht. Allerdings würde eine Privatrentenversicherung oder eine Altersvorsorge nach Riester-Modell die meist dürftigen Ausbildungsvergütungen überstrapazieren.

Nach der Ausbildungszeit sollte jedoch der noch immer sehr junge Mensch an eine Aufstockung der Altersbezüge nachdenken, um der drohenden Altersarmut ein Schnippchen zu schlagen.

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