Direktversicherung als Vertriebsform aber kein Mangel an Beratung
Viele Kunden zeigen sich zu modernen Angeboten und Vertriebsformen sehr skeptisch. Berührungsängste durch Unwissenheit oder Vorurteile ist oft ein Hinderniss, das eine oder andere günstige Angebot auszuschlagen. Dabei liegen die Gründe nicht selten bei einem Missverständnis.
Eine Versicherung wird nicht so oft abgeschlossen wie die Kontoauszüge aus dem Drucker der Filialbank geholt werden. Banken und Versicherungen haben etwas gemeinsam, der Direktvertrieb.
Sogenannte Onlinebanken oder Internetbanken bieten ihre Finanzprodukte auf dem direkten Wege ihren Kunden an. Versicherungsgesellschaft verfolgen den gleichen Zweck. Schnelle und unkomplizierte Abwicklung zum gewünschten Versicherungsprodukt.
Obwohl die unterschiedlichen Direktversicherer den Vertrieb auf verschiedene Weise handhaben, ist der Direktvertrieb allerdings kein Verzicht auf Personal und die Einführung eines „Versicherungs-Automaten“.
Überblick
Kunden haben es mit der Direktversicherung nicht mit Automaten zu tun

Versicherungs-Direktangebot
Direktversicherung Definition betriebliche Altersversorgung:
Die betriebliche Altersversorgung bietet unterschiedliche Wege der möglichen Umsetzung. Die Direktversicherung ist eines von fünf verschiedenen Alternativen. Die Beiträge zur Rentenversicherung für den Arbeitnehmer werden direkt vom Gehalt abgezogen.
Der Arbeitgeber rechnet den fälligen Betrag vom Bruttogehalt ab und überweist diesen direkt an die Versicherungsgesellschaft. In dem Fall einer Direktversicherung zur Rentenvorsorge ist der Arbeitgeber die versicherte Person, aber der Arbeitnehmer nimmt die unwiderrufliche Position des Begünstigten ein.
Ab 2012 können jährliche Beiträge bis 4.488 Euro (noch 2011 4.440 Euro) bei einer Entgeltumwandlung steuerfrei bleiben. Für die Befreiung zu Sozialabgaben gelten Summen bis 2.688 Euro ab 2012 (noch 2011 bis 2.640 Euro).
Auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung hat jeder Arbeitnehmer das Recht, diese beim Arbeitgeber durchzusetzen. Der Anspruch ist gesetzlich zugesichert.
Als versicherte Person gilt der Arbeitgeber und dieser hat das Recht das Versicherungsunternehmen zur Direktversicherung auszuwählen. Sollte der Arbeitnehmer die Firma wechseln, ist eine Übertragung seiner Anwartschaften aus einer abgeschlossenen Direktversicherung (Verträge ab 2005) auf den neuen Arbeitgeber in der Regel möglich.
Die Vermittlung von Versicherungsprodukten erfolgt weder über Versicherungsmakler noch über Versicherungsvertreter. Versicherungskunden füllen ihre Anträge selber aus, kontaktieren zur Schadenregulierung die Versicherungszentrale und holen sich eigenständig Informationen ein.
Direktversicherer reduzieren ggf. die Leistungen ihrer Versicherungsprodukte. Einfachheit trumpft. Eine Zwischposition nehmen andere Versicherer ein, die direktverbriebene Produkte am Markt anbieten, aber dennoch in ausgewählten Ballungsgebieten diverse Geschäftsstellen unterhalten.
In diesem Fall ist auch einer persönliche Beratung durch einen Service-Mitarbeiter möglich.

Die Definition „Direktversicherung“ wurde offenbar zuerst für den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge verwendet. Bereits vor rund 40 Jahren waren betriebliche Altersvorsorgungen ein beliebtes Mittel, um Steuern zu sparen.
Damals galt noch eine pauschale Steuer von zuerst 10 Prozent, folgend von 20 Prozent auf die geleisteten Beiträge. Dafür war eine einmalige Auszahlung steuerfrei möglich. Seit 2005 muss für die Umsetzung einer Direktversicherung das Ziel einer Rente vorausgestellt werden.
Nach dem geltenden Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) unterliegen die Rentenzahlungen vollständig den persönlichen Rentensatz des Rentners.
Die Direktversicherung als Vertriebsform fand seine Anfänge in den 1990-er Jahren mit dem Beginn der Internet- und Onlinegeschäftsbereiche.
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