Schuldfrage Auffahrunfall – Hintermann hat nicht immer voll Schuld
Bei einem Auffahrunfall ist die Schuldfrage schnell beantwortet. Der Hintermann hat Schuld, fertig. Allerdings gibt es Ausnahmesituationen, in denen dem Vorausfahrenden eine Teilschuld zugewiesen wird. Das trifft vor allem bei Bremsmanövern „aus heiterem Himmel“ zu.
Schuldzuweisung bei Auffahrunfall nicht immer glasklar

Es gibt aber auch Ausnahmen
Bei einem Auffahrunfall ist die Schuldfrage relativ schnell beantwortet. Der Hintermann ist verantwortlich, so die relativ schnelle Erklärung. Doch so einfach ist es in manchen Fällen jedoch nicht. Es gibt Situationen, in denen dem „Drauffahrer“ nicht pauschal die Schuld zugewiesen werden kann. Im Zweifelsfall prüft ohnehin die Kfz-Versicherung die Schuldfrage.
Wer als Verkehrsteilnehmer seinem Vordermann hinten auffährt, hat in der Regel entweder zu viel Geschwindigkeit drauf gehabt oder den Mindest-Abstand nicht eingehalten. Eine „unangepasste Fahrweise“ des Hintermanns lässt nach einem Auffahrunfall meist keine Zweifel offen.
Es gibt jedoch spezielle Ausnahmefälle, in denen dem Vordermann mindestens eine Teilschuld zuzuschreiben ist, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). So kann der Vordermann durchaus teilweise haftbar gemacht werden, wenn dieser unerwartet und ohne Gründe abbremst.
Der GDV nennt Beispiele, in denen dem aufgefahrenen Hintermann von Gerichten nicht die vollständige Schuld zugewiesen wurde.
In einem Fall bremste der Vorausfahrende trotz grüner Ampel ohne erkennbaren Grund scharf ab. Der Hintermann prallte hinten drauf. Das Gericht gab dem Vordermann eine Teilschuld.
Eine ähnliche Situation war das plötzliche Bremsmanöver des Vordermanns, nachdem dieser eine Blitzanlage erkannte. Er brachte sein Fahrzeug sogar zum Stehen und erhielt nach einem erfolgten Auffahrunfall eine Teilschuld zugewiesen.
Wer eine Parklücke sucht und diese auch am Vorbeifahren entdeckt, sollte ebenfalls nicht mit aller Gewalt in die Bremsen steigen, sonst muss auch er mit einer Teilschuld rechnen, wenn’s „hinten scheppert“.
Der Aufkleber „Ich bremse auch für Tiere“ ist bereits bekannt, hilft aber dennoch nicht darüber hinweg, bei einer Vollbremsung für Tauben, Eichhörnchen, Igel und weitere Kleintiere für die Konsequenzen gerade stehen zu müssen. Auch in diesem Fall riskiert der Vordermann eine Teilschuld, wenn der Hintermann die Stoßstange lädiert.
Bei einer Teilschuld-Zuweisung ist der beim Unfallgegner entstandene Schaden nach wie vor von der Kfz-Versicherung gedeckt. Allerdings kann der Versicherte mit einer Teilschuld damit rechnen, dass sein vom Hintermann verursachte Schaden am Fahrzeug nicht vollständig ersetzt wird.