Schaden durch autarkes Auto – Zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Haftungsfrage-


Mit der fortschreitenden Entwicklung werden Autos immer autarker. Das noch etwas entfernte Ziel mag eine vollautomatisierte Personenbeförderung sein. Was aber ist, wenn sich der Schaden durch technisches und nicht durch menschliches Versagen verursacht wurde? Zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Der Betrieb zählt, nicht der Fahrfehler

Kfz-Schaden
Haftungsfrage nach 'automatischen' Unfall

Bis der Autofahrer nur noch das Okay gibt und dem Fahrzeug bis zum Ziel die totale Kontrolle überlässt, dürfte es noch eine ganze Weile dauern. Allerdings sind bereits heute die kleinen Einpark-Helfer in Autos (beinahe) schon eine Selbstverständlichkeit. Die Entwicklung geht allerdings unablässig immer mehr in Richtung autarke Fahrzeuge. Die nächsten Schritte sind bereits in greifbarer Nähe und dazu zählen automatische Notbremssysteme, Einparkassistenten und Abstandspiloten.

Wenn heute beim Einparken oder nach dem Rempler bei zu kurzem Abstand ein Schaden entsteht, ist die Haftungsfrage noch ziemlich klar. Der Lenker, bzw. die Lenkerin hinter dem „schuldhaften“ Fahrzeug trägt die Verantwortung. Wie wird die Schadensabwicklung aber in der Zukunft aussehen, wenn der (vermeintliche) Fahrzeuglenker eigentlich nur noch eine beobachtende Rolle spielt?

Menschliches Versagen ist „normal“. Technisches Versagen allerdings auch nicht gerade selten. Die Haftungsfrage nach einem Schaden durch das „Automatik-Auto“ ist allerdings relativ schnell geklärt. Wer oder was den Schaden verursacht hat, ist dem Versicherer egal, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Kfz-Haftpflichtversicherung decken die Risiken, die vom Betrieb eines Autos ausgehen, nicht die Gefahren von Fahrfehlern, so Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kfz-Versicherung im GDV.

Im Jahr 2014 regulierten die Kfz-Versicherer rund neun Millionen Schadenfälle. Die überwiegende Mehrheit der Unfallschäden wurden durch einen Fahrfehler verursacht. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten des Geschädigten und die Vollkaskoversicherung die Schäden am Fahrzeug des Verursachers gleich mit.

Sollten also einst vollautomatisierte Fahrzeuge per Einsteigen und „Finger schnippen“ ihren Dienst verrichten, so entspricht das ebenso einer „Inbetriebnahme“ wie wenn der Beförderte selbst das Steuer übernimmt. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt dennoch die Risiken.


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