Rahmenbedingungen für E-Scooter stehen fest
Die Rahmenbedingungen für den Betrieb von E-Rollen auf öffentlichen Wegen sind nun abgesteckt. Gehwege verboten, Haftpflicht erforderlich.
– E-Roller dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwege fahren
– Ohne Haftpflicht darf kein E-Scooter auf die Straße

E-Tretroller haben auf Gehsteigen nichts verloren
Überblick
E-Roller dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwege fahren
Bis zuletzt stand die Frage offen, ob E-Scooter auf die Gehwege dürfen oder nicht und ob für die Nutzung der elektrisch angetriebenen Tretroller auf öffentlichen Straßen eine Versicherung fällig wird. Der Bundesrat entschied nun für die grundsätzliche Zulassung der E-Scooter, zumindest die grundlegende Voraussetzung. Allerdings haben diese E-Roller auf den Gehwegen nichts verloren. Wer also künftig damit seine Wege zurücklegen möchte, muss dafür die Fahrradwege benutzen.
Die Diskussion um die Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h für die evtl. Nutzung der Scooter auf Gehwegen hat sich somit erledigt. Zu einer weiteren Voraussetzung gehört das Mindestalter von 14 Jahren. Damit wurde der Verordnungsentwurf mit mind. 12 Jahren ebenfalls aus der Welt geschafft. Für die Altersuntergrenze von mind. 14 Jahren machte sich der Bundesrat stark.
Ohne Haftpflicht darf kein E-Scooter auf die Straße
Der Gesetzgeber verlangt für den Betrieb der E-Roller auf öffentlichen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine allgemeine Betriebserlaubnis. Der vorhandene Versicherungsschutz soll per aufgeklebten Sticker nachgewiesen werden. Damit hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sein Anliegen einer verpflichtenden Haftpflicht durchsetzen können.
Zusammenfassung E-Scooter Vorschriften
– Allgemeine Betriebserlaubnis
– Abschluss Kfz-Haftpflichtversicherung
– Mindestalter 14 Jahre
– Verbot der Nutzung von Gehwegen
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