Hinweis Oktober: Winterreifengesetz gilt auch für 2012
Das Winterreifengesetz von 2010 wurde mit „nachhaltiger Wirkung“ verabschiedet und gilt deshalb auch für die kommende Wintersaison 2012 / 2013 uneingeschränkt für Deutschlands Straßen.
Wer bereits im letzten Drittel des Oktobers nach wie vor mit Sommerbereifung unterwegs ist, sollte sich möglichst bald darum kümmern, für die richtige Bereifung zu sorgen.
Überblick
Potenziell „winterliche Straßenverhältnisse“ haben begonnen

Das aktuelle Gesetz für das „verbindliche Anlegen“ von Winterreifen jährt sich bald zum zweiten Mal. Ende November 2010 fiel nach einem „Hin & Her“ zum Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) die endgültige Entscheidung zur verbindlichen Pflicht für Winterreifen.
Wie zu jeder anderen Saison auch, werden Hinweise, Tipps und Regeln beinahe „gebetsmühlenartig“ wiederholt. Zum Herbst betrifft es u.a. die Vorbeugung von Schnupfen und, wie man „am besten Heizkosten spart“ und eben auch die Bereifung von Kraftfahrzeugen.
Aus der „dringenden Richtlinie“ wurde ein Gesetz formuliert
Was eigentlich schon immer als eine verbindliche Richtlinie galt, wurde mit dem Winterreifengesetz festgeschrieben. Bereits davor machte bereits so mancher Autofahrer unangenehme Erfahrungen, wenn die eigene sowie gegnerische Kfz-Versicherung „muckte“, nachdem ein Unfall auf von knöcheltief schneebedeckter Straße mit Sommerreifen passierte. Das Stichwort „Fahrlässigkeit“ wird zum Programm.
Unverändert geblieben „Die O bis O Regel“ für Winterbereifung
Die vom Winterreifengesetz genutzte Formulierung von „winterlichten Straßenverhältnissen“ ist ein dehnbarer Begriff. Selbst im Dezember könnten die bereits die ersten Tulpen dazu verleitet werden, über die Grasnarbe zu ragen.
„Die Goldene O-O Regelung“
Das erste „O“ wurde mit dem fortgeschrittenem Oktober längst erfüllt. Das zweite „O“ käme mit Ostern und gilt als eine erste „vorsichtige Entwarnung“ für die Pflicht zu Winterreifen. Eine verbindliche Regel ist „O-O“ natürlich nicht. Auch nach Ostern kann das Wetter für winterliche Straßenverhältnisse sorgen und somit den Autofahrer dazu zwingen, ebenso winterliche Reifen zu nutzen.
Wer es nicht darauf ankommen lassen will, bei überraschendem Wetterumschlag mitten auf der Tour eigentlich das inzwischen sommerbereifte Fahrzeug stehen lassen zu müssen, oder einen Komplettsatz Winterreifen zum Wechsel auf offener Straße mit sich zu führen, sollte lieber noch eine Sicherheits-Zeitspanne nach Ostern einhalten.
Die Wetterverhältnisse zwischen Hamburg und Garmisch spielen zusätzlich eine sehr unterschiedliche Rolle.
Versicherer können zu Recht Leistungen verweigern
Ein Unfall auf „winterlichen“ Straßen samt Sommerreifen birgt das erhebliche Risiko, auf wenigstens Teilbereichen der Kfz-Versicherung verzichten zu müssen, egal ob man „selbst schuld“ am Unfall war oder nicht. Die falsche Bereifung kann als fahrlässig eingestuft werden.
Sofern der Unfall selbst verursacht wurde, wird die Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners ersetzen, allerdings kann der Versicherer gewisse Ersatzleistungen fordern. Auf jeden in Frage gestellt wären Leistungen aus der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Ob der Autofahrer mit der Kulanz seiner Gesellschaft rechnen kann, ist individuell gehandhabt, aber der Anspruch auf Kasko-Ersatz nach Schäden mit falscher Bereifung kann durchaus verloren gehen.
Woran erkennt man „echte“ Winterreifen?
Ein Blick auf die Seite der vermeintlichen Winterreifen kann schnell für Klarheit sorgen. Ist die Buchstabenfolge „M+S“ zu lesen, handelt es sich um eine „Gummierung samt Profil“ gemäß „Matsch + Schnee“. Eine kleines „Downgrade“ würde für die sog. Allwetter, bzw. Ganzjahresreifen darstellen, die zwar zugelassen, allerdings gegenüber reine Winter- und Sommerausführungen gewisse Kompromisse eingehen.
Sollte die von den Reifenherstellern und auch durch Automobilclubs bestätigte Reifenprofiltiefe von min. 4 mm gemessen werden können, steht dem Einsatz für die kommende Wintersaison nichts mehr im Wege
Entweder „tüchtige Winterbereifung“ oder Abmelden
Sind an den Autoreifen weder „M+S“ zu finden, oder erinnert das Profil bereits an die glatte Oberfläche eines Spiegels, wäre es dringend angeraten, für eine neue Bereifung zu sorgen oder das Fahrzeug saisonal abzumelden. Als zugelassene Kompromisslösung wären Ganzjahresreifen mögliche, als die „Königsdisziplin“ gelten jedoch echte Winterreifen.
Ein Satz neuer Winterreifen variiert in der Preisklasse erheblich. Preisbestimmend sind vorgeschriebene Größe (im Fahrzeugschein eingetragen) und letztendlich auch die Marke des Herstellers. Wer es sich leisten will, bzw. kann, holt sich die Winterbereifung samt Felgen als ein Komplett-Set. Wer die Kostenfrage nicht scheut, braucht auch im Winter nicht auf seine „heißgeliebten“ Alufelgen zu verzichten. Neben dem persönlichen Geschmack und den Anforderungen sollte lediglich auf dem tief profiliertem schwarzen „Gummi“ ein „M+S“ hervorstechen.
Deutschlands 1. Reifenfachdiscounter – reifen.com – Bequemer Onlineversand