Geleaste und finanzierte Autos bergen finanzielle Tücken

Autos –


Geleaste oder finanzierte Autos bergen finanzielle Risiken, die bei den Haltern für böse Überraschungen sorgen können. In der Haftungsfolge sind sie das letzte Glied und eine finanzielle Absicherung ist gar nicht vorgesehen.

Autobahn

Regressansprüche des Unfallgegners können finanzielles Aus bedeuten

Nur Teilschuld am Unfall aber vollen Ersatz leisten

In geleasten oder finanzierten Fahrzeugen könnte die Tücke im Detail stecken und dies zulasten des Fahrzeughalters. Selbst wenn dem Halter bei einem Unfall lediglich eine Teilschuld zutrifft, kann dieses Malheur sein finanzielles Desaster bedeuten. Besitzer von geleasten oder finanzierten Fahrzeugen müssen sich stets vor Augen halten, dass sie nach dem zur Geltung gebrachten Recht lediglich Halter und Bank bzw. Leasingunternehmen die Eigentümer sind. Doch die Risiken gehen zulasten des Halters. So trägt ein Leasingunternehmen weder die Verantwortung für den Fahrer noch für die Betriebsgefahr des Autos, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hinweist. Dem Leasingunternehmen steht demnach der Anspruch auf vollen Schadenersatz vom Unfallgegner zu, selbst dann, wenn diesem lediglich eine Teilschuld angelastet werden kann.

Nun die Crux: Der Unfallgegner hat lt. GDV in einem solchen Fall Ersatzanspruch vom Fahrzeughalter bzw. Fahrer. In der Praxis fordert der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners Regress. Gegen diese Regressansprüche können sich weder Fahrer noch Halter des geleasten Fahrzeuges absichern. Diese würden auf die geforderten Summen sitzen bleiben.

Zwar gebe es wenig Fälle, in denen eine Bank oder ein Leasingunternehmen von ihrem Recht des vollen Ersatzanspruches Gebrauch machten, aber die Überraschung bei Fahrern und Haltern war gesichert. „Ist der Leasinggeber nicht bereit, sich ein Mitverschulden und die Betriebsgefahr zurechnen zu lassen, setzt er seinen eigenen Kunden dem Risiko einer Regressforderung des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers und eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens aus“, so der GDV.

Der Verband fordert vom Gesetzgeber entsprechende Nachbesserungen, um „unangemessene Haftungsfolgen“ zu Vermeiden. Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer sollten gleichgestellt werden.

Kosten & Leistungen Kfz-Versicherungen berechnen

Jetzt Online-Tarifvergleich Kfz-Versicherung nutzen:

Kfz-Versicherungsschutz

  • Für Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge
  • Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Ausführlicher Tarif- & Leistungsvergleich
  • Einfacher & schneller Online-Abschluss

Wohnort, Fahrzeugtyp und Kennzeichen eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.

Jetzt vergleichen!




970x250

Schreibe einen Kommentar