Des Deutschen liebstes Kind: Carsharing stößt überwiegend auf Ablehnung
In Deutschland hat die Idee der umweltbewussten Fahrzeug-Teilung – Carsharing – ein schweres Spiel. Umweltschutz „Ja“, aber das Auto wird nicht dafür geteilt. Dennoch sind auch für die Minderheit der Carsharing-Nutzer einige Dinge zu beachten.
Das Auto wird nur ungern geteilt und wenn nur mit dem Wunschpartner
Überblick
„Das eigene Fahrzeug soll ungeteilt bleiben“
Carsharing hat in Deutschland ein sehr schweres Dasein. „Des Deutschen liebstes Kind ist das Auto“ und böse Zungen behaupten: „Deutsche mögen Kinder und lieben ihre Autos“. Das „heilige Gefährt auf vier Räder“ will der Bundesbürger nur sehr ungern teilen und schon gar nicht mit nur flüchtig Bekannten.
Die Bundesbürger sind durchaus umweltbewusst und halten sich zum größten Teil an die Gepflogenheiten für den Umweltschutz. Getrennter Abfall, Sondermüll-Abgaben, überflüssige Beleuchtungen abschalten und richtiges Belüften der vier Wände für die Schonung der Heizungskosten sind bereits durchgängig gepflegte Praxis. Doch der „Spaß“ hört spätestens beim eigenen Auto auf. Umweltschonende Fahrweise „meinetwegen Ja“, aber das Fahrzeug mit anderen Teilen „auf keinen Fall“. Für die Idee des Carsharings eine denkbar schlechte Voraussetzung.
Rund jeder fünfter Bundesbürger (21 Prozent) könnte sich Carsharing für die Schonung des eigenen Geldbeutels und für die Entlastung des Verkehrs vorstellen, so die von CosmosDirekt beauftragte Forsa-Umfrage. Umgekehrt sehen 76 Prozent der Deutschen im Teilen des Fahrzeugs ein Tabu-Thema. Der Rest schwankt noch zwischen zwei Welten und kann sich nicht für eine Option entscheiden.
Die „vehementen Ablehner“ des Carsharings ist in der Generation über 60 zu finden. 85% sagen Nein zu Carsharing. Mehr aufgeknöpft, aber immer noch mehr als die Hälfte (57% „Nein“) zeigt sich die Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen.
Entsprechend gering ist auch der Anteil der Personen, die Carsharing bereits nutzten. Insgesamt nur 3%.
Carsharing setzt ausreichenden Versicherungsschutz voraus
Wer zur Minderheit gehört und die Carsharing-Möglichkeiten nutzt, sollte sich als Lenker eines solchen Fahrzeuges vorweg über den Versicherungsschutz informieren, so Roman Wagner, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Nutzer eines Carsharing-Angebotes brauchen sich dagegen um keine weitere Kfz-Versicherung zu kümmern. „Denn in der Regel ist man über den Anbieter Kfz-haftpflicht- und kaskoversichert“, so Wagner.
Tipps für Nutzer von Carsharing-Angebote und -Möglichkeiten
Die Versicherungsexperten von CosmosDirekt weisen auf einige wichtige Dinge beim Carsharing hin, die von Umsteigern beachtet werden sollten:
- Einen Blick auf die Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung des Fahrzeuges zu werfen, kann Geld sparen. Zum Teil lässt sich diese gegen eine Gebühr senken.
- Vor dem Einsteigen ins Carsharing-Fahrzeug sollte man mit dem bisherigen Autoversicherer klären, ob und wie lange der bereits erreichte Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung bestehen bleibt. Besitzt man später wieder ein eigenes Auto, bleibt der günstigere Versicherungsbeitrag erhalten.
- Wer ein Gemeinschaftsauto mietet, muss nicht zwangsläufig selbst fahren. In den Carsharing-Nutzungsbedingungen wird schriftlich geregelt, ob der Kfz-Versicherungsschutz nur für den angemeldeten Kunden gilt. Viele Anbieter schreiben vor, dass dieser zumindest mit im Auto sitzen muss, wenn eine andere Person fährt. In diesem Fall ist der Kunde jedoch dafür verantwortlich, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
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