Blinker und Mindestbereifung für E-Scooter gefordert
Die E-Scooter bieten noch viel Potenzial für kostenträchtige Erweiterungen. Neben Blinker und eine Mindest-Bereifung fordern die Sachversicherer auch breitere Verkehrswege.

Versicherer fordern Blinker und Mindestreifenstärke für E-Scooter
Polizei solle E-Scooter-Regeln konsequent durchsetzen
Nachdem die Sachversicherer zur Zulassung der E-Scooter bereits „ihren Anspruch“ auf eine Versicherungspflicht durchsetzten, fordern diese nun eine Mindestausstattung dieser Verkehrsmittel und nicht zuletzt ein Anpassung der vorhandenen Verkehrswege. Nach der relativ kurzen Zeit seit der erstmaligen Zulassung habe der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits ausreichend Erfahrung gesammelt, um eine Notwendigkeit für mehr Aufklärung der Nutzer, eine Ausstattung der E-Scooter mit Blinkern sowie eine Bereifung von mindestens 10 Zoll zu erkennen.
Für das Hinterlegen größerer Strecken seien E-Scooter ohnehin nicht gedacht, sondern lediglich sinnvoll für die „letzte Meile“ zwischen Bahn- oder Bushaltestellen und dem finalen Ziel. Die Daten der E-Scooter-Verleiher zeigten dazu deutlich, dass die Fahrzeuge überwiegend von Touristen zur Verkürzung der Fußwege genutzt werden. Die Durchsetzung der E-Scooter bei den Haushalten müsse sich erst zeigen.
Grundsätzlich sei festzuhalten, dass E-Scooter weder Spielzeuge noch Fahrräder seien. Es handelte sich um Kraftfahrzeuge. Daher sei eine Zulassung und eine Versicherung notwendig. Der GDV fordert eine konsequente Durchsetzung der für E-Scooter zur Geltung gebrachten Regeln durch die Polizei.
Die Unfallforscher der Sachversicherer halten die vorhandenen Verkehrswege für E-Scooter für ungeeignet. Für sichere Überholmanüver seien mindestens 2 Meter Wegbreite notwendig. Daher seien nun die Kommunen gefordert, die Verkehrswege entsprechend größer anzulegen.
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