Versicherer fordern für Autos Alkohol-Wegfahrsperre
Vertreter der Versicherungswirtschaft favorisieren den Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre in jedes Neufahrzeug. Da rechtliche Rahmenbedingungen hinderlich sind, soll eine EU-Richtlinie für die „geförderte Freiwilligkeit“ sorgen.

Alkoholtest solle künftig automatisch erfolgen bevor der Motor läuft
Ab 0,5 Promille beim Fahrer soll der Motor aus bleiben
Den Versicherern schwebt der Einbau eines „Alkohol-Kontrollautomaten“ in jedes Auto vor. Um den Motor zum Laufen zu bringen, wäre neben dem Einstecken des Zündschlüssels auch noch ein kräftiger Puster notwendig. Sollte der Automat einen Promillewert von mind. 0,5 feststellen, so bleibt der Motor aus.
Auf dem 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutierten Vertreter der Versicherungswirtschaft, Unfallforscher und Juristen über Sinn und Zweckmäßigkeit von „Alkohol-Interlock-Programmen“. Aus derzeitiger Sicht sei lt. der Unfallforscher der Versicherer (UDV) eine Verwendung derlei Einrichtungen lediglich in sehr kleinen Zahlen zu erwarten. Das Interesse der Autofahrer dürfte sehr gering sein. Deshalb sei eine gesetzliche Vorgabe auf EU-Ebene angebracht, um den Einbau in alle Neuwagen verpflichtend vorzuschreiben.
Ein von UDV erstelltes Gutachten kam jedoch zum Ergebnis, dass der Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren als eine „verkehrspsychologische Maßnahme“ rechtlich nur in einem sehr engen Bereich möglich sei. Aufgrund „verfassungsrechtlicher Bedenken“ könne der Einbau dieser Geräte nur freiwillig erfolgen. Außerdem dürften auch die hohen Kosten eher abschreckend wirken.
Damit die Freiwilligkeit gefördert werde, seien Boni von Vorteil, wie z.B. eine verkürzte Sperrzeit zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
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