Vor negativer Hotelzimmer Bewertung den Vertrag kontrollieren
Die Bewertung von Hotelzimmern und Urlaubsunterkünften in öffentlichen Internet-Foren und -Portalen mit „negativem Touch“ will vorab bedacht sein. Vorher sollten die Vertragsunterlagen nach Positionen abgesucht werden, die evtl. eine Negativ-Meinung untersagen.
Sollte das Hotelzimmer nicht zufrieden stellen können, dann ist Schweigen erwünscht
US-Touristen landeten nach negativer Hotelbewertung vor Gericht
„Wer zufrieden ist, der soll darüber laut berichten und wer Kritik auf Lager hat, der soll schweigen“. Frustrierte Hotelgäste sind gut beraten, sich vor dem Niederschreiben der eigenen Meinung in öffentlichen Internetforen und -blogs in den Vertragsunterlagen zu informieren, ob die Offenlegung der „negativ angehauchten“ Meinung über ein vermeintlich miserables Hotelzimmer sogar untersagt sein könnte.
Zwei Paare aus den USA haben nun Ärger mit der Justizbehörde bekommen, weil sie ihre Meinung zum jeweiligen Hotelzimmer bzw. Appartment in Paris Kund getan haben. Dem Eigentümer der Gästeräume ist diese Negativ-Bewertung gehörig missfallen und ging dagegen gerichtlich vor. Ein Gericht in New York gab dem Kläger recht, wie stern.de (13.04.15) berichtete.
Eine positive Bewertung hätte demnach stehen gelassen werden können, aber die negativen Äußerungen zur Qualität der Unterkünfte verstieße gegen den Vertrag. Die zusätzliche Klage wegen angeblich verleumderischer Darstellung wurde allerdings zurückgewiesen.