Reiseversicherungen mit „Corona-Schutz“ nur bedingt geeignet

Reisesicherheiten –


Reisende haben inzwischen die Möglichkeit, sich gegen die Risiken von Corona-Folgen während ihres Urlaubes versichern zu lassen. Spezielle Reiseversicherungen mit „Corona-Schutz“ sollen dies ermöglichen. Verbraucherschützer haben diese Angebote jedoch als nur bedingt sinnvoll eingestuft.

Flugzeug

Reiseversicherungen mit „Corona-Schutz“ vermitteln oft überschätzte Sicherheiten

Coronaschutz-Tarife übernehmen nicht jegliche Fälle

Mit der zur Pandemie erklärten Corona-Erkrankung haben Versicherer sichtlich ein weiteres Geschäftsfeld entdeckt. Im Rahmen einer Reiseversicherung bieten einige Versicherungsgesellschaften nun einen zusätzlichen „Corona-Schutz“ an. Dieser zielt darauf ab, den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Nachteilen aufgrund einer wegen Corona beeinträchtigten oder sogar abgesagten Reise zu schützen.

Bestehende Reiseversicherungen (auch Reisekrankenversicherungen) bieten in der Regel keinen speziellen Corona-Schutz an, bzw. schließen die Kostenübernahme aufgrund dieser Krankheit aus. Gemäß dem Umstand „ein bereits brennendes Haus könne nicht mehr feuerversichert werden“, ist deshalb eine von der WHO definierten Pandemie meist ausgeschlossen. Dennoch haben Versicherer inzwischen neue Tarifmodelle „entwickelt“, die durchaus Corona-Folgen absichern sollen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat sich diese Angebote etwas näher angesehen und kam zum Ergebnis, dass diese Angebote nur bedingt zu empfehlen seien. Das Angebotsfeld sei sehr durchwachsen und nicht sämtliche Reiseversicherungen biete einen umfassenden Schutz. Dazu zählte z.B. die nicht gedeckten Mehrkosten für eine angeordnete Quarantäne im Urlaubsort und einen ggfs. notwendigen notwendigen Zusatzflug. Versicherungsnehmer sollte auch prüfen, ob das Tarifmodell mit „Corona-Schutz“ die Folgekosten übernimmt, wenn die Fluglinie die Beförderung verweigert, weil bei der Kontrolle der Körpertemperatur ein zu hoher Wert festgestellt wurde. Die Vertragsbedingungen seien nicht in allen Fällen klar verständlich und nachvollziehbar.

Für die Verbraucherschützer des vzhh bestehe für den Abschluss einer solchen Reiseversicherung keine Notwendigkeit. Sinnvollen Schutz biete bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung und dies auch unabhängig von der aktuellen Lage. Hier sollten Versicherungsnehmer jedoch explizit darauf achten, ob der Leistungsumfang auch Corona-Folgen enthält. Andernfalls könne in einen solchen Tarif gewechselt werden.

Handelte es sich bei den Unternehmungen um eine besonders langfristige oder kostspielige Reise, könne eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchkostenversicherung sinnvoll sein. Jedoch sind auch bei kurzfristig angesetzten Reisen durchaus hohe Kosten aufgrund von behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen zu erwarten. Wichtig ist es sich bereits im Vorfeld klar zu sein, dass eine seitens des Versicherungsnehmers abgesagte Reise aufgrund einer Änderung der Corona-Lage nicht gedeckt ist. In einem solchen Fall übernimmt der Versicherer trotz des „Corona-Schutzes“ z.B. die Storno-Kosten nicht.

Je nach ausgewähltem Reiseland können die hiesigen Regeln rund um Corona-Maßnahmen extrem unterschiedlich ausfallen. So bieten die Kanarischen Inseln sowie die Dominikanische Republik ihren ankommenden Touristen eine kostenfreie Versicherung an, welche die evtl. anfallenden Kosten nach einer festgestellten Covid-19-Infektion übernimmt. vzhh weist jedoch darauf hin, dass Reisende sich nicht unbedingt auf die Zahlungsmoral dieser Versicherer verlassen sollten.

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