Kreuzfahrtschiff zu spät erreicht wegen Flug Probleme

Reisekosten-


Die gebuchte Kreuzfahrt zu spät erreicht, weil der Flieger nicht abhob? Wer seine Schiffsreise nicht rechtzeitig antreten kann, weil der Flug ausgefallen ist, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils des Reisepreises.

Schadenersatz nur bei Kreuzfahrt+Flug als Kombi-Reise

A380
Schiff wegen Flug-Probleme zu spät erreicht

Wer aufgrund von Problemen mit dem Hinflug die gebuchte Kreuzfahrtreise verspätet antreten kann, kann einen Teil der Reisekosten zurückverlangen. Dazu müssen aber Kreuzfahrt und Flug als Kombi-Reise gebucht worden sein, wie N24 (03.05.16) berichtete.

In einem konkreten Fall wollte die Urlauber die gebuchte Südamerika-Kreuzfahrt mit Start in Santos (Brasilien) antreten. Losgehen sollte es mit einem Flug ab Frankfurt. Der Flieger blieb jedoch wegen einem Streit am Boden und es konnte nach einer Übernachtung im Hotel erst am nächsten Tag weitergehen. Der Ersatzflug endete aber wegen einem technischen Defekts auf Gran Canaria. Eine weitere Übernachtung war fällig. Erst am nächsten Tag erreichten die Urlauber über Sao Paolo und Rio de Janeiro das Schiff. Durch die Verzögerungen gingen rund zweieinhalb Tage verloren.

Der Reiseverantalter kam den Geschädigten entgegen und zahlte 497 Euro plus 300 Euro Bordguthaben als Wiedergutmachung. Die Urlauber gingen aber vor Gericht und verlangten eine anteilige Reduzierung für ganze drei Urlaubstage. Die hätte eine Summe von 1.195 Euro ergeben. Das Gericht sprach den Klägern aber nur zweieinhalb Tagesreisepreise zu, als 996 Euro.

Die beiden Kläger erreichten das Kreuzfahrtschiff nicht wie geplant morgens, sondern zwei Tage später am Nachmittag. Also zweieinhalb Tage, wie das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 181/14) entschied. Der Reiseveranstalter musste die bereits gezahlte Entschädigung nur noch um 199 Euro aufstocken. Ein Schadenersatz für „verdorbene Urlaubsfreuden“ wurde nicht zugesprochen.


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