EuGH stoppt EU-Kanada Abkommen Fluggastdaten

Anti-Terrorkampf-


Das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch detailierter Fluggastdaten ist vorerst geplatzt. Der Europäische Gerichtshof stellte zu große Eingriffe in das Privatleben der Fluggäste fest.

Das Abkommen zwischen EU und Kanada gehe zu weit

Gerichtsurteil
EuGH stellte Rechtsverstöße fest

Wie eigentlich fast immer stand der „Kampf gegen den Terror“ im Vordergrund. Die Europäische Union und Kanada wollten sich gegenseitig detailierte persönliche Daten von Fluggästen zukommen lassen. Angestoßen wurde dieser Flugdatentausch bereits im Jahr 2014. Nun urteilte der Europäische Gerichtshof zu den Plänen und lehnt den regen Datentausch in seiner aktuellen Fassung ab.

Das Abkommen zwischen EU und Kanada ist vorerst gestoppt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes sind der Ansicht, dass der Austausch der Fluggast-Daten zu weit gehe. Die Rechte der Flugreisenden könnten verletzt werden.

Geplant waren die Erfassung der Passagiernamen, deren Adressen, die Kreditkartennummern, Details zur Buchungs- und Zahlungsmethode, Gepäckstücke und Sitzplatznummern. Diese Fluggastdaten sollten über fünf Jahre lang gespeichert bleiben.

Der Umfang der Daten schieße allerdings weit über das Ziel hinaus. Zwar sei ein Austausch von Daten grundsätzlich zulässig, aber das Abkommen zwischen EU und Kanada greife unzulässig in das Grundrecht auf Privatleben ein. Mit der Datenerfassung habe man Einblick auf die Beziehung zwischen einzelner Personen, die finanzielle Lage, die Reisegewohnheiten, dem Gesundheitszustand und den Ernährungsgewohnheiten.

Das Abkommen zwischen EU und Kanada müsste überarbeitet werden, um die vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Rechtsverstöße auszuschließen.


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