Airlines müssen Ticketpreise im Internet jederzeit als Endpreise angeben

Flugbuchungen-


Ab sofort müssen Airlines die Ticketpreise auf den Internetseiten zu jedem Zeitpunkt inkl. aller Gebühren und Steuern angeben. Die Vergleichbarkeit der Flugpreise unterschiedlicher Fluggesellschaften soll gewahrt bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) kam dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach.

Urlaubsflieger

Online-Flugbuchungen: Ticketpreise müssen bei der ersten Anzeige bereits als Endpreise enthalten

Flugpreise der Airlines müssen einheitlich präsentiert werden

Der Bundesgerichtshof kam der vor bereits sieben Jahren eingereichten Klage von Verbraucherschützer nach. Mit der Entscheidung für mehr Transparenz bei der Flugpreis-Angabe auf den Buchungs-Internetseiten sind die Airlines nun (offiziell) dazu aufgefordert, die Preise bereits bei der ersten Präsentation mit allen anfallenden Zusatzkosten auszustatten.

Die Fluggesellschaften müssen den Kunden von Beginn an den vollen Flugpreis anzeigen und nicht erst nach weiterführenden Klicks auf der Buchungsstrecke. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen die Airline Air Berlin wegen der bereits vor Jahren angewandten Praxis, den Kunden bei ihrer Suche nach einem Flug die Preise in den Übersichtsseiten ohne Zuschläge aufzulisten.

Am 15. Januar 2015 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen diese Preisdarstellung und am Donnerstag kam der BGH mit seinem Urteil dem Entscheid des EuGH nach.

Stein des Anstoßes war die Klage des vzbv gegen Air Berlin, weil im Internet in der Übersichtstabelle mit mehreren Flugpreisen nur für einen Flug der endgültige Ticketpreis einschließlich Gebühren und Steuern angegeben wurde. Der Kunde musste für die Angabe der Preise inkl. Gebühren, Steuern und Zuschläge der alternativen Flüge die einzelnen Angebote jeweils anklicken. Der vzbv sah in dieser Praxis einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung.

Von nun an bestehe die Pflicht zur Angabe des Endgültigen Preisen zu jedem Zeitpunkt. Damit soll die Transparenz und die effektive Vergleichsmöglichkeit der Angebote unterschiedlicher Fluggesellschaften gewährleistet werden.

„Der Preisvergleich wird für die Verbraucher jetzt einfacher werden“, so die Leiterin des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv, Helke Heidemann-Peuser.





Tarifometer24.com – Tarife – News – Meinungen
970x250

Schreibe einen Kommentar