3 Monate Gefängnis für Tourist in Dubai wegen Anfassen einer Polizistin

Dubai Tourismus-


In Dubai wurde ein Tourist zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er eine Polizistin berührte und sich offenbar der anschließenden Vernehmung entziehen wollte. Der Richter erkannte im Anfassen der Polizistin eine sexuelle Belästigung.

Justiz

Polizistin angefasst oder „angetippt“. In Dubai kann das mit Gefängnisstrafe enden

Nach 3 Monaten Gefängnis wird der Tourist aus Dubai verwiesen

Das Anfassen einer Polizistin / eines Polizisten führt bereits in Deutschland in der Regel mindestens zu einem noch freundlichen Hinweis, dies doch bitte zu unterlassen. In Bayern ist das „Du“ auch zu fremden Personen nicht so abwegig, aber auch hier sollte man gegenüber einem (nicht befreundeten) Polizeibeamten in jedem Fall beim „Sie“ bleiben. In Dubai führt das Berühren des Armes und der Schulter einer Polizistin zu erheblichen Konsequenzen. Ein Tourist muss dafür nun 3 Monate hinter Gitter absitzen.

Ein Tourist aus Kasachstan berührte in Dubai eine Polizistin am Arm und fragte sie nach dem Weg zur Dubai Mall. Der Richter befand den kasachischen Touristen der sexuellen Belästigung schuldig und verurteilte den Mann zu 3 Monaten Gefängnis, wie The National (17.05.15) berichtete.

Der Staatsanwalt beschuldigte den 49-jährigen Touristen, die Polizistin im Dezember 2014 an der Burj Khalifa Metro Station belästigt und zwei Polizisten angegriffen zu haben. Dies bestritt jedoch der Kasache und erklärte, die Polizistin nur angetippt zu haben. Einen Angriff der Polizisten habe es nicht gegeben.

Die Polizistin gab an, dem Touristen ihren Ausweis gezeigt zu haben. Anschließend bat sie ihn, mit zur Polizeidienststelle zu folgen. Die zwei anderen Polizisten kamen hinzu und forderten den Kasachen ebenfalls zur Begleitung auf, der jedoch ablehnte und die zwei Polizisten weggeschoben habe.

Am Sonntag wurde der Kasache am Strafgerichtshof Dubai zu drei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.000 Dirham (ca. 500 Euro) verurteilt. Der Tourist soll nach dem Absitzen der Strafe außer Landes verwiesen werden.





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