Will EU-Kommission Netzentgeltbefreiung kippen?
Die Netzentgeltbefreiung für „stromintensive“ Konzerne ist für eine große Mehrheit der Stromverbraucher ein Dorn im Auge. Netzbetreiber legen die entgangenen Einnahmen auf die breite Masse der Stromkunden um und erhöhen somit deren Energiekosten. Die Ansicht der EU-Kommission könnte der Entgeltregelung in Deutschland ein jähes Ende bereiten. Diese will nun überprüfen, ob das „Beiwerk“ der Energiewende als staatliche Beihilfe zu bewerten sei.
Überblick
Die Zulässigkeit der Netzentgeltbefreiung in Frage gestellt

In Deutschland können sich besonders stromintensive Unternehmen von der Bezahlung der Netzentgelte befreien lassen. Dazu reicht ein Antrag bei der Bundesnetzagentur (BnetzA) aus, die letztendlich darüber entscheidet, ob der Konzern künftig keine Nutzungsgebühren für Stromleitungen zu bezahlen braucht.
Diese Regelung im Rahmen der EEG-Umlage ist teils heftig umstritten, da die vermeintlichen Mindereinnahmen der Netzbetreiber an die restlichen Stromabnehmer umgewälzt werden. Mittlere und kleinere Unternehmen sowie Privathaushalte erhalten schlicht eine angehobene Stromrechnung.
Die deutsche Handhabung der Netzentgeltbefreiung nimmt nun die EU-Kommission unter die Lupe. Nach Informationen des Handelsblatts aus Kreisen der Bundesregierung plant Brüssel die Eröffnung eines Beihilfeverfahrens gegen Deutschland. Demnach sieht die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission die Regelungen als staatliche Beihilfen an.
Voraussichtlich werden sich 2013 die von Netzentgelt befreiten Unternehmen in Deutschland rund 300 Millionen Euro einsparen. Beim Oberlandesgericht Düsseldorf ist bereits ein Verfahren zur Frage der Zulässigkeit ansässig.
Subventionierung der Industrie und großen Grünflächen
Neben der fragwürdigen These, die großen Konzerne durch die Netzentgeltbefreiung international wettbewerbsfähig zu halten, wird auch gerne die „Argumentations-Keule“ Arbeitsplatzsicherung hervorgeholt. Dabei scheinen die Kriterien zu „stromintensiven“ Großunternehmen auch ihre eigenen Blüten zu tragen, denn um einen Golfplatz in das produzierende Gewerbe, das auch noch der internationalen Konkurrenz ausgesetzt sei, einzureihen, gehört schon eine gute Portion Fantasie.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat lt. Handelsblatt für den Mittwoch eine Verhandlung angesetzt, ob die Befreiung von Netzentgelten überhaupt zulässig sei. Ob die finale Entscheidung nun eine Steilvorlage für die geplante Untersuchung der EU dient oder diese anzufechten gilt, bleibt abzuwarten.
Das IW Köln wäre jedoch der Ansicht, die Industrie gehörte noch mehr entlastet als bisher schon. Anfang Februar bezeichnete das Institut die Mehrbelastungen für die „restlichen“ Stromabnehmer als unerheblich. Dabei darf jedoch nicht verwechselt werden, dass Stromkostenentlastungen aufgrund der EEG-Umlage und eine komplette Netzentgeltbefreiung zwei verschiedene „Paar Stiefel“ sind.