Wahlkampf-Getöse im Namen des EEG und der Stromsteuer

Stromsteuer-


Strom- und Energiepreise werden offensichtlich zu einem festen Bestandteil des Portfolios der Wahlkampfthemen. Regierungsparteien sowie Oppositionen sind fleißig dabei, sich mit gegenseitigen Kritiken zu befeuern, um so die Gunst des Wählers zu gewinnen. Oft ist sogar so manches Gegenargument völlig unzureichend oder gar haltlos.

Ökostrom
Wahlkampfgetöse im Namen des Ökostroms
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Scheinbar hat sich Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) mit seinem Vorschlag, per „Strompreisbremse“ die ausufernden Energiekosten für Verbraucher zu zähmen, einen einsamen Standpunkt in stürmischer See geschaffen. Das Einfrieren der Öko-Umlage für eine befristete Zeit, samt umfangreichen Reformen des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG), stoßen auf immer größeren Widerstand in den Reihen des Koalitionspartners sowie der Oppositionen.

Neben Kritik an Altmaiers Vorschlag sowie dem Vorwurf gegen die Bundesregierung, nicht ehrlich gegenüber den Menschen zu sein, brachte die SPD den Gegenvorschlag, die Stromsteuer für die ersten 1.000 kWh (Kilowattstunden) abzuschaffen, also um rund 20,- Euro zu senken (derzeit 2,05 Cent Steuer pro kWh).

Für unzureichend und rechtlich problematisch sieht Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) die Fixierung der Strompreise nach Altmaiers Vorschlag. Die Grünen lehnen jedoch den pauschalen Stromsteuerrabatt der SPD ab, da sie darin eine soziale Ungerechtigkeit sehen, wenn dadurch auch der Millionär entlastet werden würde. Darüber hinaus müsse die SPD erklären, wie die entstehende Finanzlücke für die Rentenkassen wieder gestopft werden könne, denn 90 Prozent der Stromsteuer gingen in die Rente.

Die Linke begrüßt den Vorschlag der SPD, die Stromsteuer für die ersten 1.000 kWh abzuschaffen, wirft aber Gabriel vor, sich eines Plagiats bedient zu haben, die Idee wäre nicht neu.

Peter Altmaier hat bisher noch nicht zurück gesteckt, sonder konterte mit dem Argument, dass die Strompreise noch in diesem Jahr mit plus 10 Prozent deutlich ansteigen könnten falls seine Pläne nicht umgesetzt würden. Zur Bild am Sonntag erklärte der Bundesumweltminister, dass aus diesem Grund eine „gesetzliche Strompreis-Sicherung“ erforderlich sei, um die „Kosten für erneuerbare Energien und ihre Förderung“ unter Kontrolle halten zu können.

Argumente von „sozialer Gerechtigkeit“ etwas kurzsichtig

Ein Hickhack mit Hauen und Stechen wie es bisher schon immer gewesen ist. Besonders so kurz vor einer Bundestagswahl werden Argumente, Gegenargumente und gegenseitige Kritiken auf die Spitze getrieben. Der Wähler und zugleich betroffene Verbraucher steht als verwunderter Zuschauer außen vor.

Die Stromsteuer wurde einst von der rot-grünen Regierung im Jahr 1999 eingeführt, um die Verbraucher zum Energiesparen zu motivieren und zugleich dem Beispiel weiterer EU-Länder zu folgen. Seit jeher fließen rund 90% der Stromsteuer in die Rentenkasse und hatte das Ziel, die Arbeitgeber von ihren Anteilen der Rentenversicherungsbeiträge zu entlasten.

Das Argument der Grünen, die Absenkung der Stromsteuer für alle wäre eine soziale Ungerechtigkeit, hinkt ganz besonders durch den Bezug auf die Rentenbeiträge. Die ersten 1.000 kWh würden zwar auch den Millionär zugute kommen, aber im Verhältnis zur Beitragsbemessungsgrenze in den Sozialversicherungsbeiträgen entspricht diese „soziale Ungerechtigkeit“ nur einen Tropfen auf dem heißen Stein.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wurde für 2013 auf 5.800,- Euro (Westdeutschland) festgesetzt. Zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt die Grenze von 3.937,50 Euro.

Diese beiden Grenzen geben den maximalen Betrag für die Sozialversicherungsbeiträge vor. Hat ein Arbeitnehmer aufgrund seines hohen Einkommens diese Grenzen erreicht, wäre es völlig unerheblich, ob dieser später das Doppelte, Dreifache oder Vierfache verdiente, die Beiträge stiegen nicht weiter an. Selbst ein Monatseinkommen in Höhe von z.B. 500.000,- Euro würde nicht für einen höheren Beitrag sorgen können, um so ebenfalls den prozentualen Anteil für die „Solidargemeinschaft“ leisten zu „dürfen“.

Der Geringverdiener jedoch muss die rund 20% Abzüge seiner Bruttobezüge voll verkraften können. Soviel zur sozialen „Gerechtigkeit“.

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