Verbraucherschützer prangern Intransparenz Netzentgelte an
Stromkunden haben die verlangten Netzentgelte zu zahlen, erhalten aber keinerlei Möglichkeit, diesen Rechnungsposten zu kontrollieren. Verbraucherschützer prangern diese Intransparenz sowie bereits zu viel bezahlter Entgelte an.

Der Kunde sollte eigentlich wissen wofür er bezahlen muss – Auch bei Strom
Überblick
Netzentgelt-Daten sollten zentral veröffentlicht werden
Der Endkunde kann anhand der Aufstellung in der Stromrechnung durchaus die Posten für den Stromverbrauch, die EEG-Umlage und auch Ökosteuer sowie natürlich die alles krönende Mehrwertsteuer nachvollziehen. Allerdings setzt sich der gesamte Strompreis aus einem ganzen Pool verschiedener Komponenten zusammen, die der Kunde überhaupt nicht im Blick hat. So moniert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Intransparenz zu den sog. Netzentgelten. Diese beliefen sich im Jahr 2018 geschätzt auf 24 Milliarden Euro. Die vom Endkunden zu bezahlenden Netzentgelte nehmen immerhin einen Anteil von mehr als ein Fünftel der Gesamtkosten ein.
Zwar liege lt. vzbv für die Netzentgelte eine staatliche Regelung vor, aber deren Zusammenstellung sei nicht nur für Kunden, sondern auch für Experten nicht nachvollziehbar. Bereits im Jahr 2018 erhoben Experten den Vorwurf, dass den Kunden aufgrund zu hoher Netzentgelte ein finanzieller Schaden im Bereich von 360 bis 900 Millionen Euro entstanden sei. Die Verbraucherschützer fordern daher eine entsprechende gesetzliche Regelung, welche die Nachvollziehbarkeit dieser Entgelte sicherstelle. vzbv beauftragte Arepo Consult von Bredow Valentin Herz, aus dem vorliegenden Gutachten einen Vorschlag für eine neue gesetzliche Regelung zu erarbeiten. „Gründe für die Intransparenz gibt es auf unterschiedlichen Ebenen. Die Vorgaben im Energierecht zur Veröffentlichung sind unzureichend, die Veröffentlichungspraxis der zuständigen Behörden ist mangelhaft und die Berechnung der Netzentgelte ist schwer nachvollziehbar“, so Dr. Christine Wörlen von Arepo Consult. Die Netzbetreiber hielten sich mit der Veröffentlichung von Details zurück. Wichtige Daten seien „mit dem Hinweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschwärzt.“
Die Gutachter schlagen vor, aussagekräftige Daten z.B. auf der Webseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Diese Maßnahme wäre sofort umsetzbar. Dazu müsse es klare Informationen über Daten geben, welche den Endkunden die Möglichkeit in die Hand geben, verlangte Netzentgelte auf deren Rechtfertigung sowie deren gerechten bzw. fairen Verwendung zu überprüfen. Damit wäre zumindest für mehr Transparenz gesorgt.
Strompreis-Komponenten und Anteile 2018
Strompreis-Bestandteil | Anteil |
---|---|
Strompreis Haushalt | 52,2 % |
Netzentgelte, Messung, Abrechnung | 25,6 % |
EEG-Umlage | 23,6 % |
Vertrieb, Erzeugung | 19,3 % |
Stromsteuer | 7,0 % |
Konzessionsabgabe | 5,7 % |
KWK-Umlage | 1,4 % |
§19-Umlage | 1,4 % |
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