Verbraucherschützer fordern wegen Corona günstigere Strompreise

Stromkosten –


Die Konsumenten müssten nun dringend finanzielle Entlastungen erhalten. Verbraucherschützer fordern daher ein Absenken der Stromkosten. Allerdings wohl nur halbherzig aus Gründen der Profilierung.

Stromkosten

Die Forderung nach günstigerem Strom findet stets hohen Anklang

Großhandelspreise sollten an Kunden durchgereicht werden

Die vorherrschende Corona-Epidemie stellt viele Haushalte wie auch Unternehmen und Selbstständige vor finanziellen Herausforderungen. Die Bundesregierung setzte immerhin in Windeseile ein Notkreditprogramm für Selbstständige um. Natürlich nicht kostenlos. Je nach Bonität und aufgenommene Summe des KfW-Hilfskredits werden Zinsen im Bereich von 1,00 bis 2,12 Prozent fällig. Die Anhebung des Rundfunkbeitrages ab 2021 haben sich die Öffentlich-Rechtlichen schon gesichert. Eine Verschiebung des Starts der Spurengassteuer (CO2) wurde abgeschmettert, dafür steht nun eine Debatte für einen späteren Zeitpunkt der jüngst beschlossenen Grundrente an. Zu allem Überfluss stiegen vor allem zum letzten Jahreswechsel die Strompreise deutlich an.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Anstieg der Stromkosten gegenüber dem Vorjahr um rund 3 Milliarden Euro. Obwohl der mittlere Strompreis an den Börsen nur bei rund der Hälfte vom Stand der Jahre 2018 und 2019 liegt, müssen die Privathaushalte mehr bezahlen. vzbv moniert die von den Stromanbietern hochgesetzten Preise, obwohl die Großhandelspreise deutlich gefallen sind. Die gesunkenen Kosten „müssen endlich bei den Verbrauchern ankommen“, so der Bundesverband. Nun sei es aufgrund der Corona-Krise dringend notwendig, die Konsumenten anhand fallender Strompreise zu entlasten.

Offenbar hat es sich bis zum vzbv noch nicht herumgesprochen, dass der Strompreis aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten besteht und der eigentliche Stromkostenanteil bereits bei weniger als 50 Prozent liegt. Darüber hinaus „garantiert“ das EEG-System die Vermeidung von an die Kunden durchgereichten Großhandelspreise, da ein fallender Börsenpreis durch eine höhere EEG-Umlage kompensiert werden soll, um somit die Festpreis-Zusagen an die Ökostrom-Erzeuger bedienen zu können.

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