Regionalnachweisregister: Zertifikate für echten EEG-Strom
Mit dem Jahreswechsel auf 2019 starten auch die neuen Regionalnachweisregister für Strom aus Erneuerbaren Energien. Eine Art Zertifikat, mit der Stromerzeuger ihre von der EEG-Umlage finanzierten Stromgewinnung innerhalb einer bestimmten Region nachweisen können.

Ministerium verspricht Haushalten den Nachweis für Strom „vom Windrad nebenan“
Überblick
Endkunden erhalten nun einen Anteil an Erneuerbaren Energien
Bisher war es den Endkunden nicht möglich, sich über den expliziten Bezug von aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms zu vergewissern. Ab 2019 soll dies nun anders werden. Mit der Einführung eines „Regionalnachweisregisters“ sollen künftig Regionalausweise zum Nachweis für den Strom aus Erneuerbaren Energien ausgestellt werden. Somit soll dem Endkunden der Weg eröffnet werden, sich davon zu überzeugen, dass der von ihm bezogene Strom tatsächlich in der gleichen Region erzeugt wurde. „Beispielsweise vom Windrad nebenan“, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Stellungnahme.
Die Energiewende in einer Region soll anhand der Regionalnachweisregister greifbarer werden und die Stromerzeuger erhalten ein Werkzeug in der Hand, „ihren Produkten ein regionales Gesicht zu geben.“ Damit erhofft sich das Ministerium eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort.
Mit den Regionalausweisen dürfen Stromversorger ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom aus Anlagen in der Region stammt. Mit dem EEG-Strom handelt es sich aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien, so der Hinweis des Ministeriums.
Als lokale Region definiert das Bundesministerium das Postleitzahlengebiet mit einem Umkreis von 50 km. Anlagenbetreiber können auf das Regionalnachweisregister zurückgreifen und sich einen Nachweis ausstellen lassen. Dieser Regionalnachweis wird bei Übertragung auf den Elektrizitätsversorger entwertet. Mit der Zahlung der EEG-Umlage, „mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird“, erhalten die Stromendkunden einen Anteil an der Energiewende.
Strom „vom Windrad nebenan“ – Bei Windstille in der Nacht
Offenbar handelt es sich nicht nur um die bloße Akzeptanz der Energiewende, sondern vordergründig auch um die zwangsmäßige Zahlung der EEG-Umlage durch die Endkunden. Damit dem Stromverbraucher sichtbar vermittelt werden kann, für was die Öko-Steuer scheinbar verwendet wird, greift man einfach ein weiteres Mal in die Steuer-Schatulle, um ein neues Register samt Bürokratie zu schaffen. Was hat der Endkunde davon? Rein gar nichts. Lediglich ein auf Papier gebrachter Anschein, ja sogar einen versprochenen Anteil an der Energiewende. Frecher geht’s kaum.
Der Strom aus der Steckdose wird immer ein Energie-Mix bleiben, egal welcher Stromanbieter auf dem Vertrag zu finden ist. Wer sicher gehen will, dass sein Strom „vom Windrad nebenan“ bezogen wird, muss die Leitung vom Grundversorger kappen und die „Windmühle“ direkt anzapfen. Im Prinzip reicht schon der Blick auf die regungslosen Windrad-Anlagen im Umkreis von mehreren Kilometer bei Windstille und am besten in der Nacht. Kein Windstrom und auch kein Solarstrom. Gehen im Haushalt nun alle Lichter aus? Wohl kaum. Mit diesen Regionalnachweisregistern handelt es sich lediglich um kostenintensive und wiederum vom Steuerzahler finanzierte Werbe-Gags.